E-Scooter
Der Verleih von E-Scootern ist eine Ergänzung des bestehenden Mobilitätsangebotes in Linz und es besteht eine vertragliche Vereinbarung mit insgesamt 4 E-Scooter-Betreibern. Von diesen 4 Partnern sind derzeit 3 aktiv im Linzer Stadtgebiet und stellen insgesamt etwa 1.500 Leihscooter zur Verfügung. Um ein gutes Miteinander mit anderen Verkehrsteilnehmern zu ermöglichen, gibt es in sensiblen Bereichen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h (z. B. Fußgängerzonen oder Parkanlagen, sofern dort die Nutzung onehin nicht untersagt ist). Im übrigen Stadtgebiet besteht eine Begrenzung auf 20 km/h.
Abstellen von E-Scootern
Das Linzer Stadtgebiet ist für das Abstellen von E-Scootern in zwei Bereiche unterteilt: Innenstadt und einem äußeren Gebiet. Der Innenstadtbereich wird über eine Grenze definiert und hier dürfen E-Scooter nur auf den dafür vorgesehenen 115 Standorten abgestellt werden. Außerhalb dieses Gebietes gelten folgende Vorgaben:
- kein Aufstellen vor Zugängen/Einfahrten
- kein Aufstellen auf taktilen Einrichtungen
- kein Aufstellen auf Radwegen oder kombinierten Geh- und Radwegen
- kein Aufstellen in Haltestellen
- kein Aufstellen in Radabstellanlagen
- das Aufstellen auf Gehsteigen und -wegen ist erlaubt, wenn eine Restbreite von mindestens 2 m verbleibt
Innenstadtgebiet mit Standorten
Beschwerdemanagement
Im Linzer Stadtgebiet stellen 3 aktive Betreiber (Lime, Superpedestrian und Tier) Verleih-Scooter zur Verfügung. Im Falle von nicht korrekt abgestellten E-Scootern können Beschwerden direkt bei den Betreibern gemeldet werden. Dafür stehen eigene web-basierte Applikationen zur Verfügung, bei denen ohne Registrierung und geräteunabhängig (Smartphone oder PC) falsch geparkte E-Scooter eingespeist werden können.