Medienservice vom: 01.08.2024 |Downloads zur Meldung

Im Vorjahr mehr Einbürgerungen in Linz Fast 700 Linzer*innen erhielten österreichische Staatsbürgerschaft

Zu den Hauptaufgaben der Abteilung Stadtforschung zählt unter anderem die Beobachtung demografischer Entwicklungen in der Stadt Linz. In diesem Zusammenhang werden auch die jährlichen Publikationen von Statistik Austria zum Thema der Einbürgerungen – also der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch die Ämter der Landesregierungen aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften verfolgt.

Nach Jahren der Stagnation ist die Zahl jener Linzer*innen, die kraft Gesetzes österreichische Staatsbürger*innen geworden sind, im Vorjahr wieder gestiegen. Laut den Angaben der Statistik Austria wurde im Jahr 2023 an 683 Linzer*innen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Im Vergleich zum Vorjahr (425 Einbürgerungen) bedeutet dies einen Anstieg um 61 Prozent. Oberösterreichweit waren es im Vergleichszeitraum +36 Prozent. 

Unter den 683 eingebürgerten Linzer*innen befanden sich 362 Männer und 321 Frauen. 33 Prozent der Einbürgerungen des Jahres 2023 betrafen Kinder im Vorschul- bzw. Schulalter, 24 Prozent waren zwischen 15 und 29 Jahren alt und 32 Prozent entfielen auf 30 bis 44-jährige. Somit waren fast 60 Prozent der Fälle unter 30 Jahren, rund 90 Prozent unter 45 Jahre alt.

„Bei den Linzerinnen und Linzern, die jedes Jahr eingebürgert werden, handelt es sich fast ausnahmslos um gut integrierte Mitbürger*innen, die sich hier eine Existenz aufgebaut haben. Die meisten verfügen über eine gute Ausbildung. Vor allem zur Minderung des Arbeitskräftemangels in der Landeshauptstadt Linz sind kontinuierlich entsprechend ausgebildete Zuwanderer*innen erforderlich“, betont der Linzer Bürgermeister Klaus Luger. 

„Nach der Stagnation der Einbürgerungszahlen infolge des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes 2006 lässt sich erstmals wieder ein Anstieg feststellen. Im Vergleich zu den Jahren 1999 bis 2005 ist dieser Anstieg jedoch relativ gering. Zwei Konstanten lassen sich – auch im langjährigen Vergleich – feststellen: ein Drittel der Eingebürgerten sind in Österreich geboren, ein weiteres Drittel Flüchtlinge“, so Luger.

Magistrat Linz / Stadtforschung

Betrachtet man die langfristige Entwicklung, ist der aktuelle Peak mit dem „Einbürgerungsboom“ zu Anfang des 21. Jahrhunderts nicht vergleichbar, der die Folge des Jugoslawienkrieges Anfang der 1990er Jahre war. Damals waren 1.800 Einbürgerungen jährlich „Normalität“. 

Hinsichtlich der bisherigen Staatsangehörigkeit stammten die 683 eingebürgerten Linzer*innen aus 65 verschiedenen Herkunftsländern. Die häufigsten bisherigen Staatsangehörigkeiten waren dabei Syrien (136 Personen), Afghanistan (77 Personen), Kosovo (69 Personen) die Russische Föderation (35 Personen), und Bosnien und Herzegowina (32 Personen).

Wenn man die Herkunftsländer betrachtet, manifestieren sich darin auch die Folgen der großen Flüchtlingswelle 2015. Der Erhalt der Staatsbürgerschaft ist ja an einen längeren Aufenthalt – in Korrelation mit dem Einbürgerungsgrund 6 bis 10 Jahre – gebunden. 

Demensprechend sind Menschen aus Asien bei den Einbürgerungen im Vormarsch. Sie stellen fast die Hälfte aller in Linz wohnhaften Neo-Österreicher*innen.


Langfristige Entwicklung – Rückgang bei Zahlen aus EU-Ländern und Türkei 

Die Zusammensetzung der Einbürgerungen hinsichtlich bisheriger Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft hat sich in den Jahrzehnten ab 1980 deutlich verändert. Während zwischen 1981 und 1990 noch mehr als die Hälfte der Einbürgerungen Personen betraf, die aus einem der heutigen 27 EU-Länder stammten, verringerte sich dieser Anteil im vorangegangenen Jahrzehnt auf rund 8 Prozent. Ein Großteil der Einbürgerungen der Jahre 2001 bis 2010 entfiel auf Bürger*innen des ehemaligen Jugoslawiens (ohne Slowenien und Kroatien). In den Jahren 2011 bis 2020 war bereits ein deutlicher Rückgang spürbar. Demgegenüber erhöhte sich der Anteil der Einbürgerungen von aus Asien stammenden Personen von rund 9 Prozent auf rund 27 Prozent. Auch der Anteil der aus Afrika stammenden eingebürgerten Personen wuchs von rund 9 Prozent auf rund 13 Prozent.

Der Rückgang der österreichischen Staatsbürger*innen bei Menschen aus der Türkei beruht vor allem auch darauf, dass Türken, die die Staatsbürgerschaft ihres ehemaligen Heimatlands zurücklegen, Erb- und somit Besitzansprüche in der Türkei verlieren.

Ein Drittel der Menschen in Österreich geboren

Gliedert man die Zahl der Einbürgerungen nach dem Einbürgerungsgrund, so hat sich im Jahrzehnt von 2011 bis 2020 eine Verschiebung hin zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach „Rechtsanspruch“ ergeben. Dies betrifft 53 Prozent der Fälle. Dazu gehört unter anderem die Verleihung der Staatsbürgerschaft nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z.B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit, Deutschkenntnisse oder asylberechtigt) sowie die Ehe mit einem*einer Österreicher*in.

In 35 Prozent der Einbürgerungsfälle kam es zur „Erstreckung der Verleihung“. Es wurde die österreichische Staatsbürgerschaft an Ehegatt*innen bzw. Kinder verliehen.
Im „Ermessen“ wurden von 2011 bis 2020 12 Prozent eingebürgert; hauptsächlich nach zehnjährigem Wohnsitz in Österreich. Auch Personen, die bereits außerordentliche Leistungen erbracht haben oder von denen solche noch zu erwarten sind, werden im besonderen Interesse der Republik „im Ermessen“ eingebürgert (z.B. Sportler*innen).

Einbürgerungen nach dem Geburtsland

Von den insgesamt 4.448 eingebürgerten Personen der Jahre 2011 bis 2020 sind rund ein Drittel (33,5 Prozent) in Österreich geboren und 66 Prozent im Ausland. Dies entspricht annähernd dem Verhältnis wie in den 1980er Jahren. Nur in den einbürgerungsmäßig starken Jahrzehnten von 1991 bis 2010 entfiel in Linz etwa nur jeder vierte Einbürgerungsfall auf einen in Österreich geborenen Menschen.

Im Zeitraum 2021 bis 2023 ist das Verhältnis ähnlich dem vergangenen Jahrzehnt: 35,7 Prozent der eingebürgerten Personen sind in Österreich geboren, 64,3 Prozent im Ausland.

Ein Drittel der Einbürgerungen betrifft Flüchtlinge

Rund 34 Prozent der Linzer Einbürgerungsfälle der letzten zehn Jahre betrafen Personen, die gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention in Österreich als Flüchtling anerkannt wurden. Dieser Status beinhaltet ein dauerndes Einreise- und Aufenthaltsrecht in Österreich. Im Zeitraum der Jahre 2021 bis 2023 hatten 34,7 Prozent der eingebürgerten Personen den Status „Konventionsflüchtling“.

Statistik Austria

(Informationsunterlage zur Pressekonferenz mit Bürgermeister Klaus Luger zum Thema „Einbürgerungen, aktuelle Trends und Langzeitentwicklung bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften an zugezogene Linzerinnen und Linzer“)

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