Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen
Wer kann eine Leistung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz (Oö. ChG) in Anspruch nehmen?
Menschen mit:
- Körperlichen Beeinträchtigungen
- Sinnesbeeinträchtigungen
- Geistigen Beeinträchtigungen
- Psychischen Beeinträchtigungen
- Mehrfachbeeinträchtigungen
Die Beeinträchtigungen dürfen nicht überwiegend altersbedingt sein
Anspruchsvoraussetzungen: Hauptwohnsitz und Aufenthaltsrecht in Oö.
Leistungen gemäß Oö. Chancengleichheitsgesetz
- Heilbehandlung
- Frühförderung
- Berufliche Qualifizierung
- Geschützte Arbeit/Fähigkeitsorientierte Aktivität
- Teil-/vollbetreutes Wohnen
- Persönliche Assistenz
- Mobile Betreuung und Hilfen
Die BedarfskoordinatorInnen der Stadt Linz beraten Sie gerne.