Medienservice vom: 18.10.2022 |Fotos zum Medienservice

Neuer Mehrzweckstreifen für Radverkehr in der Stockhofstraße Vizebürgermeister Hajart: „Konnten hier gemeinsam gute Lösung finden“

Ganz aktuell fanden in der Stockhofstraße Markierungsarbeiten für einen neuen Mehrzweckstreifen für Radfahrer*innen statt. In dieser Straße gilt eine 30 km/h-Zonenbeschränkung und die Straßenbreite erlaubt es, in beiden Fahrrichtungen je einen Mehrzweckstreifen zu markieren. Anfang nächsten Jahres werden die neuen Mehrzweckstreifen durch eine rote Beschichtung noch sichtbarer gemacht.

Zur Erklärung: Ein Mehrzweckstreifen soll die Nutzung des Straßenraumes optimieren. Ermöglicht die Straßenbreite keine Anlage von Radfahrstreifen oder Radwegen, kann dem Radverkehr durch einen Mehrzweckstreifen eine Orientierungshilfe geboten werden. Wesentlich dabei ist, dass Autolenker durch den Mehrzweckstreifen verstärkt auf den Radverkehr hingewiesen werden und dadurch den Radfahrer*innen mehr Aufmerksamkeit widmen. Kurz gesagt: Ein Mehrzweckstreifen macht verstärkt auf Radfahrer*innen aufmerksam. 

„Es freut mich, dass in diesem Straßenabschnitt nun auf beiden Seiten Mehrzweckstreifen markiert werden konnten und so die Sicherheit für den Radverkehr erhöht wird. Zudem ist es positiv, dass wir hier gemeinsam mit der Radlobby Linz eine gute Lösung finden konnten“, berichtet Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart.

Denn in den Planungsprozess war auch die Radlobby Linz intensiv eingebunden. Dazu meint Thomas Hofer, Sprecher der Radlobby Linz: „In der Stockhofstrasse sieht man es weiß auf schwarz: Diese Straße ist auch für Radfahrer*innen da. Auch wenn eine Bodenmarkierung keine Radinfrastruktur ersetzt, sind die neuen Mehrzweckstreifen ein erster wichtiger Schritt um sich im dichten innerstädtischen Verkehr, gerade auch mit Kindern, mit dem Fahrrad sicher fortbewegen zu können. Die in Folge geplante rote Markierung wird die Sichtbarkeit weiter verbessern, bis dahin verleihen wir gerne unseren roten Teppich!“

Definition Mehrzweckstreifen lt. RVS 03.02.13: Radfahrstreifen oder Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist (§ 2 Abs. 1 Z 7a StVO).

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