Medienservice vom: 04.09.2024

Linzer*innen werden am 12. (und vermutlich am 26.) Jänner 2025 zu den Wahlurnen gerufen Vizebürgermeisterin Hörzing entscheidet sich nach Gesprächen mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, Wahlrechts- und -durchführungsexpert*innen sowie nach sorgfältiger Abwägung für Termine im neuen Jahr anstelle zweier Adventsonntage

Heute hat die geschäftsführende Vizebürgermeisterin der Stadt Linz, Karin Hörzing, die Mitglieder der Stadtregierung zu einem Gespräch eingeladen. Dabei wurden die Teilnehmer*innen über ihre nächsten Schritte in der Geschäftsführung der Stadt sowie über ihre Entscheidung für einen Termin für die Direktwahl des nächsten Stadtoberhaupts informiert. 

„Wie angekündigt, habe ich mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht“, erklärt dazu Karin Hörzing. Mehrere Argumente hätten schließlich den Ausschlag gegeben, dem Ersuchen nach Durchführung der Wahl am erstmöglichen Tag, dem 8. Dezember 2024, nicht zu folgen.

  • Adventzeit ist Familienzeit: Der 8. Dezember 2024 ist heuer der zweite Adventsonntag. In dieser Zeit stimmen sich die Familien langsam, aber sicher auf das Weihnachtsfest ein. „Dabei kann ich theoretisch stattfindenden Veranstaltungen zur Wahlwerbung aus dem Weg gehen. Für die zahllosen Mitarbeiter*innen, die dann an voraussichtlich zwei Adventsonntagen ganztägig in einem Wahllokal sitzen müssten, würde das jedoch nicht gelten“, so Hörzing. Davon betroffen wären
    • bis zu 8.600 weitgehend ehrenamtliche, von den Parteien nominierte Beisitzer*innen und Wahlzeug*innen und
    • 630 hauptamtliche Wahlleiter*innen und ihre Stellvertreter*innen in 215 Wahlsprengeln sowie
    • 100 hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Neuen Rathaus
      „Auch wenn uns die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass im Schnitt nur die Hälfte der möglichen Parteienvertreter*innen entsandt wird bzw. anwesend ist, wären insgesamt dennoch rund 5.000 Familien betroffen, die an diesem Adventsonntag auf ein Mitglied verzichten müssten“, so die Familienreferentin weiter. Und das ohne Not: „Der Landesgesetzgeber hat sich in seiner Weisheit sicher etwas dabei gedacht, dass er in der Kommunalwahlordnung NICHT den erstmöglichen Tag als verpflichtend für die Wahldurchführung vorgesehen hat, sondern den jeweils monokratisch entscheidenden Personen in den Gemeinden hier Spielraum gegeben hat. Dadurch kann ich eben auf Ereignisse wie Herbstferien, die ansonsten ebenfalls für viele Mitarbeiter*innen den Wahlvorbereitungen zum Opfer gefallen wären, und die Vorweihnachtszeit Rücksicht nehmen“, erläutert die geschäftsführende Vizebürgermeisterin.
  • Engere Wahl des Stadtoberhaupts zwei Tage vor Weihnachten: Würde der erste Wahlgang der Bürgermeister*innenwahl am 8. Dezember, dem zweiten Adventsonntag, stattfinden, würde die so genannte engere Wahl („Stichwahl“) zwangsläufig am 22. Dezember durchgeführt werden müssen. „Das wäre der vierte Adventsonntag und zwei Tage vor Weihnachten. Aus den bereits oben genannten Gründen halte ich das für die betroffenen Familien für unzumutbar“, so Hörzing. Fantasien mancher Kandidat*innen, man könne diese „Stichwahl“ auch bereits nach einer Woche durchführen, erteilt Hörzing eine strikte Absage: „Das würde vermutlich die größer werdende Zahl an Briefwähler*innen weitgehend ausschließen. Sowohl die Abwicklung der Beantragung als auch die Zustellung von Wahlkarten ist innerhalb dieser wenigen Tage in der Vorweihnachtszeit nahezu undenkbar“, erklärt Karin Hörzing weiter.
  • Wahlrechts- und -durchführungsexpert*innen, etwa aus dem Innenministerium, haben der Vizebürgermeisterin aus ebendiesen Überlegungen von einem Wahltermin im Dezember abgeraten: „So es keine Notsituation geben würde, aufgrund der ein Wahltermin unbedingt notwendig sei, sollte in der Weihnachtszeit keine Wahl stattfinden. Außerhalb dieser besonderen Zeit sei eben einfacher und sicherer zu gewährleisten, dass ausreichend Mitarbeiter*innen gewonnen werden können, die für eine allen demokratischen Standards entsprechende Wahl notwendig sind“, berichtet Vizebürgermeisterin Hörzing aus Gesprächen, die sie und zuständige Mitarbeiter*innen geführt haben. Auch mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft hat die Vizebürgermeisterin Gespräche geführt: Diesen war bewusst, dass Wahlen in Österreich grundsätzlich am Sonntag stattfinden, sie hatten aber wenig Verständnis dafür, dass es im Advent oder gar ausgerechnet am 8. Dezember sein müsse. Wenn seit Jahren dafür gekämpft wird, dass an diesem Tag die Geschäftslokale gesperrt sind, dann könne das doch auch für Wahllokale gelten, so keine triftigen Gründe dagegensprechen. „Und diese triftigen Gründe sehe ich eben nicht. Die Stadt ist auf allen Ebenen voll funktionsfähig, sowohl der Magistrat als auch der Gemeinderat, seine Ausschüsse und der Stadtsenat können grundsätzlich wie gewohnt ihrer Arbeit nachgehen“, betont Hörzing.
  • Die Zeitspanne zwischen der Ursache für die Neuwahl und dem nun geplanten Wahltermin weicht nur unwesentlich von vergleichbaren Wahlgängen in Oberösterreich ab: „Ich habe mir die Bürgermeister*innenwahlen in Oberösterreich seit der letzten regulären Wahl angesehen. Ich habe zwölf gefunden, beginnend bei Scharten, wo bereits neun Tage nach der Wahl im September 2021 der Bürgermeisterrücktritt erfolgte und 131 Tage später gewählt wurde“, so Hörzing. Wenn Linz am 12. Jänner 2025 wählt, liegen zwischen dem Bürgermeisterrücktritt und dem Wahltag 133 Tage.
    „Die kürzeste Zeitspanne zwischen einem Bürgermeister-Rücktritt und dem Neuwahltermin gab es übrigens in Treubach, wo nur 87 Tage vergingen. Allerdings wurde hier ein Vizebürgermeister mangels Wahlvorschlägen für die Direktwahl statt durch die Gemeindebürger*innen vom Gemeinderat gewählt“, erörtert Vizebürgermeisterin Hörzing weiter. Die „Stockerlplätze“ für die kürzeste Vorbereitung einer Direktwahl gebühren St. Martin im Innkreis (100 Tage), Wilhering (103 Tage) und St. Pankraz (107 Tage). „Hier bildeten jedoch weniger disruptive Ereignisse die Ursachen für den Wechsel im Bürgermeister*innenamt. Daher habe ich mir zusätzlich auch angesehen, welche Zeit zwischen der Ankündigung des Ausscheidens der jeweiligen Bürgermeister*innen, ab der de facto eine Vorbereitung von Neuwahlen beginnen konnte, und dem jeweiligen Wahltermin lag. Dann liegen auch diese drei Gemeinden mit 137 Tagen (St. Pankraz), 139 Tagen (Wilhering) und 144 Tagen (St. Martin im Innkreis) bei jener Zeitspanne, die für Linz zum Tragen kommt (133 Tage ab Rücktritt, 142 Tage ab Ankündigung)“, so Hörzing.

  • Auch die Zahl der Wahlberechtigten sei zu beachten. „In Weißenkirchen im Attergau, wo der wohl längerfristig absehbare Pensionsantritt des Bürgermeisters zu Neuwahlen führte, wurden die 776 Wahlberechtigte erst 136 Tage nach diesem Ereignis zu den Wahlurnen gerufen“, wird Karin Hörzing konkret. Zum Vergleich: Allein im größten Linzer Wahlsprengel - einer von 215 - sind 907 Linzer*innen wahlberechtigt.

Traditioneller Neujahrsempfang abgesagt

Da die geschäftsführende Vizebürgermeister Karin Hörzing den Termin für die Direktwahl des neuen Stadtoberhaupts nun final mit 12. Jänner 2025 festgelegt hat, hat sie zugleich die Vorbereitungsarbeiten für den am 16. Jänner 2025 geplanten, traditionellen Neujahrsempfang im Alten Rathaus stoppen lassen.

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