Juristische Grenzen verhindern städtisches Rauchverbot auf Spielplätzen Appell von Gesundheitsstadtrat Dr. Michael Raml: „Künftige Bundesregierung in der Verantwortung für eine einheitliche, bundesweite Regelung“
Ein Rauchverbot auf öffentlichen Kinderspielplätzen wurde heute, Mittwoch, im Ausschuss für Gesundheit und Sicherheit behandelt. Im Vorfeld wurde eingehend geprüft, ob eine Einführung des Rauchverbots in Linz durch eine Aufnahme des Verbots in die Grünanlagenverordnung umsetzbar ist – eine Stellungnahme der Aufsichtsbehörde (Land OÖ) ist negativ ausgefallen.
„Selbstverständlich weiß jeder vernünftige Mensch, dass man auf einem Kinderspielplatz keine Zigarette rauchen soll. Persönlich befürworte ich dennoch eine verbindliche Regelung auf Kinderspielplätzen, denn diese sensiblen Zonen erfordern besonderen Schutz“, erklärt Gesundheitsstadtrat Dr. Michael Raml. „Trotz wiederholter jahrelanger Ankündigungen der aktuellen Bundesregierung, ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen einzuführen, wurde bis heute kein einheitliches, österreichweites Gesetz erlassen. Daher hätte ich eine städtische Regelung mittels einer ortspolizeilichen Verordnung unterstützt. Leider dürfen Städte solche Verordnungen nur unter sehr engen Voraussetzungen erlassen. Wir müssen also weiter auf eine gesetzliche Lösung warten.“
Die Prüfung durch Juristen des Magistrats in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde, die jede ortspolizeiliche Verordnung prüfen und gegebenenfalls aufheben muss, hat ergeben, dass aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben und der Rechtsprechung einem Rauchverbot durch eine ortspolizeiliche Verordnung Grenzen entgegenstehen. Soweit es um die Verunreinigung von Spielplätzen durch Zigarettenstummel geht, existieren bereits Verbote im Oö. Abfallwirtschaftsgesetz (unsachgemäße Ablagerung von Hausmüll), so dass für eine Regelung durch eine ortspolizeiliche Verordnung kein Raum mehr sei. Dies wurde von der Aufsichtsbehörde auch schon anderen Gemeinden gegenüber kommuniziert. Auch in Marchtrenk und Wels gibt es – trotz anderslautenden Behauptungen – keine einschlägigen ortspolizeilichen Verordnungen.
„Ich möchte an dieser Stelle besonders festhalten, dass ich persönlich ein generelles oder auch weitreichendes Rauchverbot im öffentlichen Raum nicht unterstütze, da es sich um einen massiven Eingriff in die persönliche Freiheit handeln würde. Umso wichtiger ist mir eine differenzierende Einschätzung. Kinderspielplätze sollen ein besonders geschützter Raum sein, in dem sich Kinder unbeschwert bewegen und entwickeln können. Rauchen auf Spielplätzen birgt ernsthafte gesundheitliche Risiken. Herumliegende Zigarettenstummel sind nicht nur ein optisches Problem, sondern stellen auch eine potentielle Gesundheitsgefährdung für Kleinkinder dar“, so Raml, der einmal mehr an die künftige Bundesregierung appelliert, eine bundesweite Regelung zu schaffen.
Gesundheits- und Sicherheitsstadtrat Raml kündigt abschließend für die kommenden Wochen Schwerpunktkontrollen des Ordnungsdienstes gegen Vermüllung im Stadtgebiet an.