Medienservice vom: 14.05.2024 |Fotos zur Meldung

Gerichtsverhandlung zur Sperre des Brandstetterwegs Stadt Linz kämpft um Öffnung des Wanderwegs

Am 21. März 2024 lief die erste Verhandlung zur Sperre des Brandstetterweges am Bezirksgericht Urfahr. Die Stadt Linz hatte nach mehreren vergeblichen Schlichtungsversuchen Klage gegen einen Grundeigentümer eingebracht, um endlich wieder eine Öffnung des beliebten Wanderweges für die Allgemeinheit zu erwirken. Mitte Mai sind nun weitere drei Gerichtstermine angesetzt.

Worum geht es? Über das alte Brandstettergut führt vom Dießenleitenweg kommend ein Weg den Pöstlingberg hinauf zur Samhaberstraße. Viele Linzer*innen nutzen diesen Weg schon seit langem zum Wandern, Spazieren und zur Naherholung. Bereits 1958 benannte die Linzer Stadtregierung diesen Weg offiziell als „Brandstetterweg“. In älteren Stadtplänen ist er auch davor schon eingezeichnet. Zu diesen Zeiten wurde er auch noch zum Besuch des „Mostbauern“, des bekannten „Unteren Brandstetter Hofes“, von der lokalen Bevölkerung genutzt.

Leider ist der Brandstetterweg heute nicht mehr ungehindert begehbar. Problematisch ist vor allem eine Engstelle im oberen Bereich, die den einzigen Zugang zur Samhaberstraße darstellt. Diese Stelle wurde durch eine Kette vom Grundeigentümer versperrt. Nichtsdestotrotz wurde laut vieler Zeug*innen der Weg weiter von Wander*innen begangen, im Wissen, dass es sich schon seit langer Zeit um einen Wanderweg handelt. 

„Ich selbst bin diesen Weg auch im Rahmen eines Lokalaugenscheins gegangen. Zu diesem Zeitpunkt war der Weg bereits stark mit Ästen verstellt und aufgrund des fehlenden Grünschnitts von den Seiten her fast zugewachsen, mittlerweile gibt es sprichwörtlich kein Durchkommen mehr”, beschreibt Stadtrat Dietmar Prammer die Situation vor Ort. Seither müssen die Wander*innen durch den Wald auf landwirtschaftlich betriebene Grünflächen ausweichen, um überhaupt noch weiter zu gelangen. 

Die Stadt Linz forderte den Grundeigentümer auf, die Sperre samt Kette umgehend zu entfernen. Dem wurde aber nicht Folge geleistet. Darüber hinaus versuchte man noch durch direkte Gesprächsangebote, zu einer einvernehmlichen Lösung zu finden. Auf der Gegenseite gab es aber daran nur mangelndes Interesse. 
„Im öffentlichen Interesse mussten wir schlussendlich letzen November Klage einreichen. Bedeutende Wanderwege sollen für die Bevölkerung frei begehbar bleiben. Natürlich müssen auch die Wander*innen rücksichtsvoll mit dem fremden Grund umgehen. Nichts aber rechtfertigt eine Blockade eines Weges wie in diesem Fall”, so Stadtrat Dietmar Prammer.

Im Rahmen der Vorbereitungen zu der Verhandlung wurden von der Stadt umfassend Beweise und  Zeug*innen gesucht – es konnten auch viele gefunden werden. Einen besonderen Dank richtet Stadtrat Prammer an die Initiative Pro Pöstlingberg für ihre besondere Unterstützung in dieser Sache. Mitte Mai sind drei weitere Termine vor Gericht angesetzt. Danach erst ist mit einem Ergebnis zur Causa zu rechnen.

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