Medienservice vom: 02.05.2024

Weitere Schulstraße in Linz: Zeitliche Verkehrseinschränkung in der Tungassingerstraße soll Kinder vor Verkehr schützen

Seit Oktober 2022 erlaubt die StVO die Verordnung von „Schulstraßen“. Dadurch können geeignete Straßenzüge zeitlich begrenzt für den motorisierten Verkehr gesperrt werden.

Nach dem Hausleitnerweg bei der VS 45 soll nun eine weitere Schulstraße im Bezirk Spallerhof an der Tungassingerstraße die Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen. 

Seit Donnerstag, 2. Mai 2024 wird diese Schulstraße im Abschnitt zwischen der Wallenbergstraße und der Muldenstraße eingerichtet. 

Die Schulstraße wird täglich vor Schulbeginn in der Zeit von 7.15 bis 7.45 Uhr „aktiviert“ und soll sicherstellen, dass während des genannten Zeitraums nur wenige Autos in diesem Bereich fahren, um einen sicheren Schulstart zu ermöglichen.

Für den Bring-Verkehr der Schulkinder werden in der Muldenstraße und in der Tungassingerstraße Kiss&Go-Zonen eingerichtet. 

„Es geht vor allem darum, den unmittelbaren Nahbereich der Schule für die Kinder verkehrssicherer zu machen. Denn oft wird es von Eltern nicht bedacht, dass sie, wenn sie ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen und diese dort absetzen, selbst zu einer potenziellen Gefahrenquelle für den Schulweg werden. Wir haben deshalb zwei Kiss&Go-Zonen eingeplant, wo die Kinder aussteigen können“, informiert der Linzer Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart. „Bei der Schulstraße handelt es sich nicht um eine Dauersperre, sondern nur eine zeitliche Eingrenzung der Benutzbarkeit dieser Straße für den motorisierten Verkehr. Ebenso wie beim Hausleitnerweg entsprechen wir mit der Schulstraße bei der VS 21 dem Wunsch vor allem der Lehrerinnen und Eltern.“

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder der VS 21 wurden schriftlich, mit einem dazugehörigen Plan, über die Einrichtung der neuen Schulstraße informiert. Zudem werden Schilder vor Ort auf das Vorhaben aufmerksam machen.

Schulstraße (rot), Kiss& Go-Zonen (blau), Grafik: PTU

Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten in einer Schulstraße während der verordneten Zeiten folgende Bestimmungen:

  • Fahrverbot für Kraftfahrzeuge auf der Straße oder einem Straßenabschnitt im Umfeld von Schulen. Direkte Anrainer*innen der betroffenen Straßenabschnitte dürfen in Schrittgeschwindigkeit zu- und abfahren.
  • Gehen ist auch auf der Fahrbahn erlaubt.
  • Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
     

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