Medienservice vom: 05.03.2024

Linzer Mietzinsschlichtungsstelle als wertvolle Beraterin bei Mietstreitigkeiten: 50 Prozent mehr Beratungen Lediglich 2 von 95 Fällen gerichtsanhängig

Die Stadt Linz bietet mit der Mietzinsschlichtungsstelle eine landesweit einzigartige Service- und Beratungsstelle, welche Mieter*innen bei mietrechtlichen Problemen kostenlos unterstützt. Die Einrichtung dient als erste beratende Vorinstanz und unterstützt vor allem Menschen, die sich keine Rechtsanwaltskosten leisten können. 
 
„Die Bilanz aus dem vergangenen Jahr zeigt klar auf, dass eine Inanspruchnahme dieser beratenden Instanz, die Chance deutlich erhöht, teure sowie langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und einen Vergleich zu erzielen. Besonders in Zeiten massiver Teuerung müssen viele Menschen ihre Ausgaben einschränken und knapp kalkulieren. Strittige Mehrausgaben für das Wohnen lassen sich durch fachgerechte Prüfung und dem Einschreiten der Mietzinsschlichtungsstelle in den meisten Fällen vermeiden. Im vergangenen Jahr schloss die Mietzinsschlichtungsstelle 95 Fälle ab, wovon lediglich zwei Fälle gerichtsanhängig wurden“, informiert Bürgermeister Klaus Luger.
 
2023 dokumentierte die Mietzinsschlichtungsstelle 303 Beratungen, was einem Anstieg von rund 48 Prozent entspricht (2022: 206 Beratungen). Diese städtische Beratungsstelle zielt stets auf einen Vergleich bzw. eine außergerichtliche Einigung ab. 
 
Speziell geschulte Mitarbeiter*innen dieser Serviceeinheit kümmern sich um alle im Mietrechts- und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz verankerten Belange (mit Ausnahme Kündigungen bzw. Räumungen). Viele Probleme betreffen vor allem die Durchführung von Erhaltungsfragen, wie den Austausch von Fenstern oder die Entfernung und Vermeidung von Schimmel.

Häufig zeigen sich die Höhe des Hauptmietzinses oder die Höhe der Betriebskosten als Streitfälle. Die Beratung bzw. ein Erstgespräch sind kostenlos. Zahlreiche telefonische Auskünfte (Telefonnummer +43 7070 2458) zählen ebenso zum Leistungsspektrum der Mietzinsschlichtungsstelle wie das Eintreten für außergerichtliche Einigungen in strittigen Fällen.

Die Stadt Linz hat sich bereits 1949 zur Einrichtung einer Mietzinsstelle bekannt. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine Vorinstanz des Gerichtes, deren Aufgabe es ist, eine gütliche Beilegung von Verfahren zu ermöglichen, die über einen Antrag der Streitparteien eingeleitet werden. Muss ein Bescheid ausgestellt werden, fallen lediglich Verwaltungsabgaben in Höhe von 6,50 Euro an.

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