Linz rollt „roten Teppich“ für Radfahrer*innen aus Erklärung: Was sind eigentlich Mehrzweckstreifen?
Um den Radanteil in Linz weiter zu erhöhen, baut Linz das Radwegenetz kontinuierlich aus. Die Linzer Radfahrerinnen und Radfahrer sollen auf den neuen Radwegen aber nicht nur rasch, sondern auch sicher von A nach B gelangen können. Nicht immer ist, vor allem in der Innenstadt, Platz genug für einen baulich getrennten Radfahrstreifen.
Deshalb setzt die Stadt Linz dort, wo ein eigener Radweg nicht möglich ist, auf sogenannte Mehrzweckstreifen, wie zum Beispiel seit 2022 in der Wiener Straße und in der Stockhofstraße. Soeben wurde in der Herrenstraße ein weiterer Mehrzweckstreifen rot beschichtet. In der kommenden Woche soll die Randmarkierung erfolgen - damit wird der Mehrzweckstreifen auch in rechtlicher Hinsicht gültig sein.
Der Linzer Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart weist in diesem Zusammenhang auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin, die für Mehrzweckstreifen gelten: So ist etwa auf Mehrzweckstreifen kein Halten und Parken erlaubt. Wird ein Mehrzweckstreifen verparkt, können Pkw- oder LKW-Halter*innen seitens der Polizei mit Strafen belangt werden. Auch für Ladetätigkeiten darf auf den Mehrzweckstreifen nicht angehalten werden. (Anm.: Für den Zweck des Ladens wurde zum Beispiel in der Herrenstraße eigens ein Bereich verordnet.) Keinesfalls sollten Mopeds und Motorräder den Mehrzweckstreifen befahren, etwa um sich an einem Stau vorbeizuschlängeln.
Sind Mehrzweckstreifen vorhanden, sind Radfahrende verpflichtet, ihn zu verwenden. Mehrzweckstreifen dürfen nur in jener Fahrtrichtung befahren werden, die auch für die direkt an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrbahn gilt.
Des Weiteren muss ein Mehrzweckstreifen nicht unbedingt rot beschichtet sein. Diese rote Beschichtung hat keine rechtliche Relevanz, sondern dient lediglich der besseren Sichtbarkeit und wird deshalb in Linz bei den Mehrzweckstreifen aufgetragen.
Hajart weist in diesem Zusammenhang auch auf die seit der Novellierung der StVO-Novelle 2022 gültigen Abstandsregeln hin. So wurde in diesem Regelwerk der Überholabstand klar definiert: Beim Überholen von Radfahrenden müssen Kraftfahrzeuge innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die Abstandsregeln gelten unabhängig davon, ob ein Mehrzweckstreifen befahren wird oder nicht.
„Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer steht bei uns an oberster Stelle. Die Stadt Linz überprüft deshalb nicht nur ständig das Radwegenetz auf potentielle Gefahrenstellen, sondern möchte neben entsprechenden baulichen Verbesserungen auch Bewusstseinsarbeit betreiben, speziell im Hinblick auf mögliche Gefährdungen. Ich ersuche alle Verkehrsteilnehmer vor allem um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis füreinander. Man sollte nicht nur auf sich selbst sondern auch auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Mitmenschen Acht geben“, betont der Linzer Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart.
Die in Linz realisierten Mehrzweckstreifen wurden und werden von der Linzer Verkehrsplanung in Kooperation mit der Radlobby Linz umgesetzt, die in den Planungsprozess intensiv eingebunden war und ist.
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