Medienservice vom: 25.08.2023

Rechtsabbiegen bei Rot: Verkehrsbeschleunigung schon an 24 Linzer Kreuzungen für Radfahrer*innen! Vizebürgermeister Martin Hajart: „Verkehrssicherheit wird laufend evaluiert“

Bereits an 24 Kreuzungen im Linzer Stadtgebiet heißt es für Radfahrer*innen auch bei Rotlicht: Freie Fahrt! Dies setzt voraus, dass Radfahrer*innen davor anhalten und sich vergewissern, dass das Abbiegen bzw. Weiterfahren ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen möglich ist. 

Seit Oktober 2022 ist es entsprechend einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung möglich, diese Variante an Kreuzungen zu installieren, bei denen es die baulichen Bedingungen und die Verkehrssicherheit hinsichtlich Einsehbarkeit und Sichtwinkel zulassen.

Bereits ab Jänner dieses Jahres ist Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer*innen an zwölf Kreuzungen im Stadtgebiet erlaubt, nun sind weitere dazugekommen. An insgesamt 23 gekennzeichneten Kreuzungen dürfen Pedalritter nun auch bei Rotlicht der Ampel rechts abbiegen, bei einer Kreuzung geradeaus weiterfahren.

Die neue Verkehrsregelung wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) sowie dem Städtebund untersucht.

Die ausgewählten 24 Kreuzungen wurden anhand strenger Kriterien hinsichtlich Verkehrssicherheit, Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer*innen und unter dem Blickwinkel von Verbesserungspotenzialen ausgewählt.

Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart erklärt: „Die Stadt Linz ist bei diesem Thema von Beginn weg Vorreiterin – mit dem klaren Ziel, den Verkehrsfluss zu beschleunigen und die Rahmenbedingungen für alle Mobilitätsformen zu verbessern. Das Modell wird in den kommenden Monaten weiterhin wissenschaftlich evaluiert, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten, aber auch um Potenziale dieser Variante zu identifizieren.“

An folgenden Kreuzungen ist Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrradfahrerinnen erlaubt: 

  • Freistädter Straße – Leonfeldner Straße – Wildbergstraße
  • Reindlstraße – Wildbergstraße
  • Keplerstraße – Leonfeldner Straße
  • Harbachsiedlung – Leonfeldner Straße (Höhe Nr. 97)
  • Gründbergstraße – Leonfeldner Straße
  • Pleschinger Straße – Freistädter Straße
  • Mostnystraße – Freistädter Straße
  • Südtirolerstraße – Bahnhofstraße
  • Krankenhausstraße – Khevenhüllerstraße
  • Schubertstraße – Goethestraße
  • Schillerstraße – Khevenhüllerstraße – Wüstenrotstraße
  • Weißenwolffstraße – Gruberstraße
  • Landstraße – Bürgerstraße
  • Hafenstraße – Untere Donaulände – Straßerau
  • Goethestraße – Khevenhüllerstraße – Franckstraße
  • Untere Donaulände – Rechte Brückenstraße
  • Neufelderstraße – Heliosallee
  • Andromedastraße – Heliosallee – Lunaplatz
  • Orionstraße – Heliosallee – Lunaplatz
  •  Panholzerweg – Wiener Straße
  •  Volksgartenstraße – Stelzhamerstraße
  • Rechte Brückenstraße – Untere Donaulände
  • Anzengruberstraße – Lenaustraße

Und hier ist zudem das Geradeausfahren bei Rot für Radfahrer*innen erlaubt:

  • Wankmüllerhofstraße

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