Medienservice vom: 27.06.2023

Erhöhte Brandgefahr durch Trockenheit Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer in Linzer Wäldern verboten

Wegen der heißen Temperaturen besteht aktuell vor allem in Wäldern erhöhte Brandgefahr. In den Linzer Wäldern ist generell von April bis Ende Oktober das Rauchen und Entzünden von Feuer verboten. Die städtische Verordnung gilt für alle Linzer Wälder, beispielsweise die Schiltenberg-Waldungen, für den Marinewald, im Bereich Wambach sowie in den Traun-Donau-Auen. Zudem umfasst das Verbot auch die Gefährdungsbereiche, das sind jene Orte, an denen Boden- oder Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers in einen benachbarten Wald begünstigen. Wer das Verbot missachtet, muss mit hohen Strafen rechnen. So wird Zündeln und Rauchen mit einer Geldstrafe von mehr als 7.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet. 

„Wir weisen darauf hin, dass in den nächsten Tagen das Entzünden von Brauchtumsfeuern, etwa Sonnenwendfeuer, nur unter ganz besonderen Sicherheitsvorkehrungen gestattet ist. Bitte melden Sie alle geplanten Veranstaltungen bei der Feuerwehr unter der Nummer +43 732 3342 vorab an und beachten Sie die erhaltenen Empfehlungen“, verweist Branddirektor DI Stefan Krausbar.

„Bei trockener Hitze ist höchste Vorsicht geboten. Ein Funke genügt, um einen gefährlichen Waldbrand zu entfachen. Sollten Sie einen Brand bemerken, verständigen Sie umgehend die Feuerwehr über den Notruf 122“, appelliert Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml an die Linzer Bevölkerung, besonders vorsichtig zu sein.

Seit Einführung des Bundesluftreinhaltegesetztes dürfen zudem keine biogenen Materialien außerhalb von Anlagen verbrannt werden. Auch das punktuelle Verbrennen von Gartenabfällen in kleinen Mengen ist nicht erlaubt. Jedoch sind von dieser Regelung unter anderem Lager- und Grillfeuer oder Brauchtumsfeuer ausgenommen. Entsprechende Informationen sind unter www.linz.at/brandschutz.php abrufbar. 

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