Herrenstraße wird für Radfahrer*innen attraktiver 1.200 Quadratmeter Mehrzweckstreifen wird rot eingefärbt
Der Ausbau der Radinfrastruktur schreitet kontinuierlich voran. So wird nach zuletzt in der Wurmstraße nun auch in der Herrenstraße / Stockhofstraße – zwischen Auerspergstraße und Rudigierstraße – das Radfahren künftig attraktiver und vor allem sicherer. Denn hier wird ein Mehrzweckstreifen markiert. Zur Erinnerung: Ein Mehrzweckstreifen soll die Nutzung des Straßenraumes optimieren. Ermöglicht die Straßenbreite keine Anlage von Radfahrstreifen oder Radwegen, kann dem Radverkehr durch einen Mehrzweckstreifen eine Orientierungshilfe geboten werden. Wesentlich dabei ist, dass Autolenker*innen durch den Mehrzweckstreifen verstärkt auf den Radverkehr hingewiesen werden und dadurch den Radfahrer*innen mehr Aufmerksamkeit widmen. Sobald ein Radfahrer/eine Radfahrerin auf dem Mehrzweckstreifen unterwegs ist, darf kein Kfz den Mehrzweckstreifen befahren, er gilt dann quasi wie ein Radstreifen.
Insgesamt werden nun im Bereich Herrenstraße / Stockhofstraße im Frühjahr etwa 1.200 Quadratmeter Mehrzweckstreifen mit einer speziellen Beschichtung auf Kaltplastikbasis behandelt. Die Vergabe erfolgt an das Unternehmen SWARCO Markierung GmbH, das bereits in der Wiener Straße sowie in der Stockhofstraße derartige Arbeiten durchgeführt hat.
„Diese Maßnahme erleichtert vor allem den schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen, die mit dem Rad unterwegs sind, das Fahren in diesem Straßenabschnitt. Der Radverkehr ist bezahlbar, gesundheitsfördernd und schließt kaum jemanden von der Teilnahme aus. Deshalb ist mir eine Förderung dieser umweltfreundlichen Bewegungsform ein großes Anliegen“, sagt Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart, der den Ausbau der Radinfrastruktur weiterhin vorantreibt. Zuletzt wurden bekanntlich weitere Kreuzungen für das Rechtsabbiegen bei Rot freigegeben, insgesamt ist das nun auf zwölf Kreuzungen im Stadtgebiet erlaubt. Zum Vergleich: Wien hat zehn Kreuzungen, an denen Radfahrern das Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt ist.