Projektförderungen

Das Integrationsbüro der Stadt Linz fördert im Rahmen seiner budgetären Möglichkeiten für den Großraum Linz konzipierte Projekte und Aktivitäten, wenn diese bestimmten Kriterien entsprechen.

Förderungsabwicklung

  1. Bitte füllen Sie das Förderungsformular vollständig aus und übermitteln Sie es mit den erforderlichen Beilagen an: Magistrat Linz, Personal und Zentrale Services - Integrationsbüro Linz.
  2. Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen übermitteln wir das Förderungsansuchen an die zuständigen Organe der Stadt Linz zur Entscheidung. Die schriftliche Zusage erfolgt durch den Bürgermeister. Im Falle einer Absage verständigt Sie das Integrationsbüro Linz.
  3. Die Gewährung der Förderung kann zur Sicherstellung des Förderungszweckes mit speziellen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
  4. Die Auszahlung der Förderung erfolgt zu jenem Zeitpunkt, der im Verständigungsschreiben beziehungsweise in den Vereinbarungen angeführt ist.
  5. Als Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung der Förderung sind die Abrechnungsbelege über den Förderbetrag bis spätestens drei Monate nach Projektabschluss zu erbringen. Der Abrechnung muss ein Projektbericht bzw. ein Abschlussbericht beigelegt werden. 

Allgemeine Förderungsrichtlinien der Stadt Linz

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2024

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