Wohnsitzänderung
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Bei jeder Wohnsitzänderung muss man sich an der neuen Adresse an- bzw. an der alten Adresse abmelden. Die Anmeldung muss innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft im BürgerInnenservice Center oder in den Stadtbibliotheken durchgeführt werden. Bei der Abmeldung ist die Frist drei Tagen vor bis spätestens drei Tage nach der Aufgabe der Unterkunft.
Der neue Wohnsitz kann als Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet werden. Meldet man einen neuen Hauptwohnsitz an, wird gleichzeitig der alte abgemeldet.
Sie können sich persönlich oder per Post anmelden. Die Anmeldung und Abmeldung kann auch durch einen Vertreter erledigt werden. Dieser muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Die benötigten Dokumente können als Originaldokumente oder als beglaubigte Abschriften vorgelegt bzw. per Post zugesandt werden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Für An- und Abmeldung benötigen Sie ein vollständig ausgefülltes Meldezettel-Formular. Das Formular kann heruntergeladen werden, es liegt im BürgerInnenservice Center und in den Zweigstellen der Stadtbibliothek kostenlos auf und ist auch in manchen Trafiken kostenpflichtig erhältlich. Bei Anmeldung in einer Mietwohnung muss der Unterkunftgeber bzw. Vermieter auf dem Formular unterschreiben. Bei einer Abmeldung ist das nicht nötig.
- öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Geburtsurkunde).
- eventuell ein urkundlicher Nachweis über einen akademischen Grad
- bei ausländischen MitbürgerInnen ist grundsätzlich der Reisepass oder ein Flüchtlingsausweis erforderlich.
- Bei einer Abmeldung müssen bei Minderjährigen und Personen, die einen Sachwalter haben, die Dokumente des Obsorgeberechtigten bzw. des Sachwalters vorgelegt werden.
Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.
Wenn Sie für Ihren Behördentermin eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen, bestellen Sie diese bitte bei der Dolmetschvermittlungszentrale des Landesverbandes der Gehörlosenvereine in Oberösterreich unter der Nummer 0664 4493033. Die Stadt Linz übernimmt die anfallenden Kosten.
Für Schwerhörige ist ein Beratungsplatz mit einer induktiven Höranlage ausgestattet und gekennzeichnet.
Mehr Informationen über das Meldeservice und den Meldezettel zum Herunterladen finden sie unter www.linz.at/meldeservice.asp. Bei Fragen wenden Sie sich an das BürgerInnenservice unter der E-Mail-Adresse info@mag.linz.at, unter der Fax-Nummer 0732 7070 542110 oder unter der Telefonnummer 0732 7070.