Reisepass

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Für Reisepässe ist das Reisepass Center der Stadt Linz zuständig. Dieses Service kann von allen österreichischen StaatsbürgerInnen in Anspruch genommen werden.

Öffnungszeiten des Reisepass Centers

Montag 7–12:30 und 14–18 Uhr
Dienstag 7–13:30 Uhr
Mittwoch 7–13:30 Uhr
Donnerstag 7–12:30 und 14–18 Uhr
Freitag 7–14 Uhr

Der Reisepass wird in Wien hergestellt, deshalb kann er nicht sofort mitgenommen werden. Er wird innerhalb von 5 Tagen mit der Post zugestellt. Benötigt man den Pass innerhalb von drei Tagen fallen höhere Gebühren an. Der neue Pass ist zehn Jahre gültig.

Der Reisepass muss persönlich beantragt werden. Auch Minderjährige und Personen, für die ein Sachwalter bestellt wurde, müssen für die Beantragung ihres Reisepasses persönlich erscheinen. Das Antragsformular füllen die MitarbeiterInnen des Reisepass Centers gemeinsam mit dem/der AntragstellerIn aus.

Für einen neuen Reisepass sind mitzubringen: entweder der alte Pass oder ein Lichtbildausweis, aus dem die Identität hervorgeht, samt Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis sowie eventuell der Nachweis des akademischen Grades. Sollte sich der Name geändert haben, ist dies mit der entsprechenden Urkunde, wie etwa der Heiratsurkunde, zu belegen. Benötigt wird auch ein Passbild, das den internationalen Kriterien entsprechen muss. Im Foyer des Neuen Rathaus steht dafür ein Foto-Automat zur Verfügung.

Kinder werden nicht mehr bei den Eltern mit eingetragen, sondern brauchen ein eigenes Reisedokument.

Im neuen Reisepass werden Fingerabdrücke des Inhabers/der Inhaberin gespeichert. Durch das Scannen der Fingerabdrücke dauert die Bearbeitung länger. Damit Sie nicht warten müssen, können Sie auf der Internet-Seite www.linz.at/passtermin einen Termin reservieren.

Wenn Sie unmittelbar vor einem Reiseantritt den Pass nicht finden oder die Gültigkeit abgelaufen ist, kann ein Notpass ausgestellt werden. Außerhalb der Reisepass Center-Öffnungszeiten steht dafür die Linzer Berufsfeuerwehr in ihrer Zentrale an der Wiener Straße zur Verfügung.

Wenn Sie für Ihren Behördentermin eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen, bestellen Sie diese bitte bei der Dolmetschvermittlungszentrale des Landesverbandes der Gehörlosenvereine in Oberösterreich unter der Nummer 0664 4493033. Die Stadt Linz übernimmt die anfallenden Kosten.

Für Schwerhörige ist ein Beratungsplatz mit einer induktiven Höranlage ausgestattet und gekennzeichnet.

Mehr Informationen über Reisepässe, die Kosten und benötigte Dokumente finden sie unter www.linz.at/pass. Bei Fragen wenden Sie sich an das BürgerInnenservice unter der E-Mail-Adresse info@mag.linz.at oder unter der Telefonnummer +43 732 7070.

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