Jugendgerichtshilfe
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Fachkräfte der sozialen Arbeit leisten Hilfe, wenn Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren straffällig geworden sind und zwar in jedem Stadium des Strafverfahrens.
Sie sind AnsprechpartnerInnen für die Jugendlichen selbst, deren Eltern oder andere Angehörige mit dem Ziel, Wege zu einer Verbesserung der oft schwierigen oder ausweglos scheinenden Situation zu finden.
Sind Jugendliche straffällig geworden, werden die DiplomsozialarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe von Polizei und Gericht automatisch eingeschaltet. Sie haben Mitwirkungsrecht in einem Strafverfahren.
Jugendliche können vor, während und nach einem Strafverfahren beraten und begleitet werden.
Hilfe bedeutet dabei z.B.:
- Beratung bei Problemen, die sich durch eine Straftat in der Familie, der Schule, am Arbeitsplatz etc. ergeben
- Vermittlung zwischen Jugendlichen und dem Gericht
- Begleitung der Jugendlichen und ihrer Angehörigen zu Gerichtsverhandlungen
- Besuch inhaftierter Jugendlicher im Gefangenenhaus
- Erarbeitung von Strategien, um ähnliche Situationen in Zukunft zu vermeiden
Kontakt:
Neues Rathaus
Soziales, Jugend und Familie
Hauptstraße 1-5
4041 Linz
Tel: +43 732 7070 2824, 2825
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag 7 bis 12:30 Uhr Dienstag, Mittwoch 7 bis 13:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung