Förderverfahren
- Das Frauenbüro der Stadt Linz prüft vor Gewährung einer Förderung den Bedarf und die Effizienz der angebotenen Leistungen und der Vereinstätigkeit.
- Bitte füllen Sie das digitale Förderungsformular vollständig aus. Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen übermitteln wir das Förderungsansuchen an die zuständigen Organe der Stadt Linz zur Entscheidung.
- Die schriftliche Zusage erfolgt durch den Bürgermeister. Im Falle einer Absage, verständigt Sie das Frauenbüro der Stadt Linz.
- Die Gewährung der Förderung kann zur Sicherstellung des Förderungszweckes mit besonderen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Förderformular
Förderformulare im Bereich Frauen und Mädchen
Verwendungsnachweis
Als Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung der Förderung sind folgende Unterlagen bis spätestens drei Monate nach Projektabschluss abzugeben:
- Belegauflistung
- Originalrechnungen in Höhe der Fördersumme
- Zahlungsnachweis jeder Rechnungen (z. B. Bankauszug)
- Projektbericht bzw. Abschlussbericht
Die Originalrechnungen werden im Frauenbüro kontrolliert, (in entsprechender Höhe) abgestempelt, kopiert und im Original wieder an die Fördernehmer*innen per Post zurück geschickt. Den Fördernehmer*innen wird eine Bestätigung über den widmungsgemäßen Fördernachweis übermittelt.
Logo
Im Falle einer Förderzusage ist bei allen Werbe- und Informationsträgern, die das Fördervorhaben betreffen, das Logo des Frauenbüros der Stadt Linz anzubringen. Siehe auch Allgemeine Förderrichtlinien §6(2).