Förderverfahren
- Das Frauenbüro der Stadt Linz prüft vor Gewährung einer Förderung den Bedarf und die Effizienz der angebotenen Leistungen und der Vereinstätigkeit.
- Bitte füllen Sie das digitale Förderungsformular vollständig aus. Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen übermitteln wir das Förderungsansuchen an die zuständigen Organe der Stadt Linz zur Entscheidung.
- Die schriftliche Zusage erfolgt durch den Bürgermeister. Im Falle einer Absage, verständigt Sie das Frauenbüro der Stadt Linz.
- Die Gewährung der Förderung kann zur Sicherstellung des Förderungszweckes mit besonderen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
- Als Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung der Förderung sind Originalrechnungen in Höhe der Fördersumme (= Abrechnung), das Abrechnungsblatt für Einzelbelege sowie ein Projektbericht bzw. ein Abschlussbericht bis 3 Monate nach Projektabschluss zu erbringen.
Verwendungsnachweis
Um die widmungsgemäße Verwendung der Förderung zu kontrollieren, sind bis spätestens 3 Monate nach Projektabschluss Originalrechnungen in der Höhe der Fördersumme (= Abrechnung) beizubringen. Diese Rechnungen müssen mit dem geförderten Projekt unmittelbar in Verbindung stehen. Der Abrechnung muss ein Projektbericht bzw. ein Abschlussbericht beigelegt werden.
Die Originalrechnungen werden im Frauenbüro kontrolliert, (in entsprechender Höhe) abgestempelt, kopiert und im Original wieder an die Fördernehmer*innen per Post zurück geschickt. Den Fördernehmer*innen wird eine Bestätigung über den widmungsgemäßen Fördernachweis übermittelt.
Förderformular
Förderformulare im Bereich Frauen und Mädchen
Logo
Im Falle einer Förderzusage ist bei allen Werbe- und Informationsträgern, die das Fördervorhaben betreffen, das Logo des Frauenbüros der Stadt Linz anzubringen. Siehe auch Allgemeine Förderrichtlinien §6(2).
Verwendungsnachweise
Abrechnungsblatt Einzelbelege (Excel, 29,5 kB)
Im Bedarfsfall behält sich das Frauenbüro vor, weitere Informationen einzufordern.