Förderverfahren

  1. Das Frauenbüro der Stadt Linz prüft vor Gewährung einer Förderung den Bedarf und die Effizienz der angebotenen Leistungen und der Vereinstätigkeit.
  2. Bitte füllen Sie das digitale Förderungsformular vollständig aus. Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen übermitteln wir das Förderungsansuchen an die zuständigen Organe der Stadt Linz zur Entscheidung. 
  3. Die schriftliche Zusage erfolgt durch den Bürgermeister. Im Falle einer Absage, verständigt Sie das Frauenbüro der Stadt Linz. 
  4. Die Gewährung der Förderung kann zur Sicherstellung des Förderungszweckes mit besonderen Bedingungen und Auflagen verbunden werden. 

Förderformular

Förderformulare im Bereich Frauen und Mädchen

Verwendungsnachweis

Als Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung der Förderung sind folgende Unterlagen bis spätestens drei Monate nach Projektabschluss abzugeben:

  • Belegauflistung
  • Originalrechnungen in Höhe der Fördersumme
  • Zahlungsnachweis jeder Rechnungen (z. B. Bankauszug)
  • Projektbericht bzw. Abschlussbericht

Die Originalrechnungen werden im Frauenbüro kontrolliert, (in entsprechender Höhe) abgestempelt, kopiert und im Original wieder an die Fördernehmer*innen per Post zurück geschickt. Den Fördernehmer*innen wird eine Bestätigung über den widmungsgemäßen Fördernachweis übermittelt.

Logo

Im Falle einer Förderzusage ist bei allen Werbe- und Informationsträgern, die das Fördervorhaben betreffen, das Logo des Frauenbüros der Stadt Linz anzubringen. Siehe auch Allgemeine Förderrichtlinien §6(2).

Logo des Frauenbüros der Stadt Linz im png-Format:

54 x 24 cm mit 300 dpi, 59 KB
Druckdatei

Logo des Frauenbüro der Stadt Linz im jpg-Format:

54 x 24 cm mit 300 dpi, 306 KB
Druckdatei

Chatbot ELLI

ELLI, der Chatbot der Stadt!

ELLI ist digital, hilfsbereit und immer zur Stelle, wenn Antworten auf Fragen benötigt werden.

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