Amtsblatt Nummer 16 vom 27. August 2007

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 04-32-01-00, „Goethestraße - Starhembergstraße“, öffentliche Planauflage.

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Goethestraße
Osten: Starhembergstraße
Süden: Blumauerstraße
Westen: Dinghoferstraße
Katastralgemeinde Linz

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 31. August bis 28. September 2007 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Ing. Perchthaler, Zimmer 4085, Telefon 7070-3150 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 26-16-01-00, „Zellerstraße – Ottensheimer Straße“, Neuerfassung (Stammplan).

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2007 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 24. Juli 2007, Zl. BauR-P-451460/4, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 26-16-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Zellerstraße
Osten: Ottensheimer Straße 45a
Süden: Ottensheimer Straße, Obere Donaustraße
Westen: Talgasse
Katastralgemeinde Urfahr

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 26-16-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 34-21-01-00, „Zappestraße - Marienberg“, Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Zappestraße 9 und 10
Osten: Widmungsgrenze zum Grünland
Süden: Marienberg 36
Westen: Marienberg
Katastralgemeinde Katzbach

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 9. Oktober 2007 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

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