Amtsblatt Nummer 17 vom 10. September 2007

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans M 15-18-01-00, „Wimhölzelstraße - Ing.-Stern-Straße“, Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen.

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Wimhölzelstraße
Osten: Ing.-Stern-Straße und westlich davon
Süden: Füchselstraße
Westen: Zeppenfeldstraße, Gilmstraße
Katastralgemeinde Lustenau

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 23. Oktober 2007 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 25-76-01-00, „Marderweg – Rathfeldstraße“, Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen.

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Marderweg
Osten: Rathfeldstraße
Süden: Pichlinger Straße
Westen: Marderweg 58
Katastralgemeinde Pichling

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 23. Oktober 2007 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 34-18-01-00, „Grollweg - Klausenbachstraße“, Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen.

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Grollweg
Osten: Klausenbachstraße
Süden: Haselbachstraße
Westen: Leonfeldner Straße
Katastralgemeinden Katzbach und Pöstlingberg

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 23. Oktober 2007 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

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