Amtsblatt Nummer 21 vom 12. November 2007
PPO/Pensionsservice, Krankefürsorge und Bedienstetenschutz
Abänderung und Anpassung der Nebengebührenverordnung 1999 auf Grund des Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2007; Neubemessung der pauschalierten Nebengebühr und Neubemessung der Treueabgeltung;
Verordnung
des zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Oktober 2007, mit der die Nebengebührenverordnung der Stadt Linz (NGV 1999), zuletzt geändert mit Verordnung des zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates vom 4. Juni 2007, kundgemacht an den Amtstafeln der Stadt Linz, wie folgt abgeändert wird.
Gemäß § 86 Abs. 3 Oö. Staturgemeinden-Beamtengesetz 2002 wird verordnet:
I.
§ 2 Abs. 5 NGV 1999 lautet wie folgt:
(5) Die pauschalierte Nebengebühr ist neu zu bemessen, wenn sich der ihrer Bemessung zu Grunde liegende Sachverhalt wesentlich geändert hat. Die Neubemessung wird mit dem Tag der Änderung wirksam.
II.
§ 16 Abs. 2 NGV 1999 lautet wie folgt:
(2) Die Treueabgeltung beträgt nach einer Dienstzeit von mindestens 25 Jahren 100 % und erhöht sich für jedes zusätzliche Dienstjahr um weitere 10 % des Monatsbezugs, der der Beamtin oder dem Beamten im letzten vollen Kalendermonat vor dem Ausscheiden aus dem Dienststand gebührt hat. Abweichend davon tritt an die Stelle des letzten Monatsbezugs der letzte nach § 4 Abs. 1 Z. 2 OÖ. L-PG aufgewertete Monatsbezug im vollen Beschäftigungsausmaß, wenn das für die Beamtin oder den Beamten günstiger ist.
III.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.
Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat: Klaus Luger eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 26-13-01-00; „Neugasse - Flußgasse“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Neugasse
Osten: Flußgasse
Süden: Ottensheimer Straße
Westen: Kreuzstraße
Katastralgemeinde Urfahr
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 16. November bis 14. Dezember 2007 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, auch Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon 7070-3151 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 28-05-02-00; „Lindengasse“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Prunbauerstraße, B 126 - Autobahnzubringer
Osten: Lindengasse, Freistädter Straße
Süden: Linke Brückenstraße, Altomontestraße, Ontlstraße
Westen: Leonfeldner Straße
Katastralgemeinde Urfahr
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 23. November bis 21. Dezember 2007 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, auch Herr Ing. Perchthaler, Zimmer 4085, Telefon 7070-3150 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 83 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Neufelderstraße – Fellinger“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. September 2007 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 28. September 2007, Zl. BauR-P-451500/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 83 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: südlich Hochwasserschutzdamm
Osten: Grundstück Nr. 962
Süden: Neufelderstraße 89c und 91c
Westen: Grundstück Nr. 948
Katastralgemeinde Ufer
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 83 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 89 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Weikerlseestraße - Linz AG“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2007 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplanänderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 25. Oktober 2007, Zl. BauR-P-451505/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 89 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: südlich Traunfluss
Osten: Verlauf durch Grundstücke Nr. 509 und 513
Süden: Weikerlsee
Westen: Verlauf durch Grundstück Nr. 513
Katastralgemeinde Ufer
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 89 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.