Amtsblatt Nummer 13 vom 10. Juli 2006

Personal, Präsidium und Organisation

Berichtigung

betreffend Dienstausbildung; Verordnung APO 2006, Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz - Druckfehlerberichtigung

Druckfehlerberichtigung nach § 6 Abs. 4 StL 1992:

In der Verordnung des Stadtsenates vom 24. Mai 2006, mit der die  Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Mitarbeiter (Mitarbeiterinnen) der Landeshauptstadt Linz neu erlassen wurde, wurde bei der Kundmachung im Amtsblatt Nr. 11/2006 im V. Abschnitt § 11 Abs. 4 und 5 auf Grund eines Druckfehlers auf in Absatz 1 angeführte Gegenstände verwiesen. Der Verweis betrifft allerdings die in § 11 Abs. 2 angeführten Gegenstände.

Die dahingehend berichtigten Bestimmungen lauten wie folgt:

§ 11 Abs. 4, 1. Satz: „Über die Gegenstände in Abs. 2 a) bis d) findet zwei Wochen nach Beendigung des Unterrichtes die Prüfung in Form einer schriftlichen Klausurarbeit statt.“

§ 11 Abs. 5: „Über die Gegenstände in Abs. 2 e) bis g) findet frühestens eine Woche nach Beendigung des Unterrichtes die Prüfung in Form einer mündlichen kommissionellen Prüfung statt, mit der das Modul 3 - Grundausbildung Speziell abgeschlossen wird.“

Der Präsidialdirektor
Dr.   I n q u a r t   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 19-07-01-00 „Zeillergang“; Neufassung (Stammplan).

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2005 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 13. Juni 2006 Zl. BauR-P-451340/9-2006-Elsgemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan S 19-07-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: Brunnenfeldstraße
Osten: Wiener Straße
Süden: Wiener Straße 330, Zeillergang, Wimmerstraße
Westen: Grenze zum Grünland (Brunnenschutzgebiet)
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplans S 19-07-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.

 


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 35-06-01-00, „Buchenweg“, Neuerfassung (Stammplan).

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 3. April 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 17. Mai 2006, Zl. BauR-P-451399/2-2006-Els, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 35-06-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: Freistädter Straße 496, Widmungsgrenze zum Grünland
Osten: Widmungsgrenze zum Grünland
Süden: Gallneukirchner Straße
Westen: Freistädter Straße
Katastralgemeinde Katzbach

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplans N 35-06-01-00  werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.

 

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