Amtsblatt Nummer 5 vom 13. März 2006

Personal, Präsidium und Organisation

Ungültigkeitserklärung

Der Dienstausweis Nr. 9391 vom 13. April 1999 lautend auf Gscheidlinger-Marckhgott Hildegund ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.

Der Präsidialdirektor:
Dr.   I n q u a r t   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S10-16-01-00; „Hamoderstraße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 19. Jänner 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 30. Jänner 2006, Zl. BauR-P-451385/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan S 10-16-01-00, Hamoderstraße, wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: Feilstraße
Osten: Ramsauerstraße
Süden: Eichendorffstraße
Westen: Landwiedstraße
Katastralgemeinde Waldegg

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplans S 10-16-01-00, Hamoderstraße werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.

 

Anlagen– und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans M 04-06-01-00; „Johann-Konrad-Vogel-Straße - Bismarckstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Johann-Konrad-Vogel-Straße
Osten: Hessenplatz
Süden: Bismarckstraße
Westen: Landstraße
Katastralgemeinde Linz

Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 25. April 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 23-17-01-00; „Schörgenhubstraße - Fuchsengutstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Schörgenhub-Bad
Osten: Schörgenhubstraße
Süden: Fuchsengutstraße
Westen: östlich A 7 - Mühlkreisautobahn
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 25. April 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans
N 26-16-01-00; „Zellerstraße – Ottensheimer Straße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Zellerstraße
Osten: Ottensheimer Straße 45 a
Süden: Ottensheimer Straße, Obere Donaustraße
Westen: Talgasse
Katastralgemeinde Urfahr

Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 25. April 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 34-20-01-00; „Breinbauerweg“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Marienberg 36
Osten: Hasbergersteig, Widmungsgrenze zum Grünland
Süden: Magdalenastraße
Westen: Breinbauerweg, Marienberg
Katastralgemeinde Katzbach

Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 25. April 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung O 116/2; „Im Hühnersteig - Petzoldstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 19. Jänner 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 30. Jänner 2006, Zl. BauR-P-451384/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung O 116/2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Im Hühnersteig
Osten: Mühlkreisautobahn
Süden: Derfflingerstraße
Westen: ÖBB Nebenbahn
Katastralgemeinde Lustenau

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung O 116/2 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 10 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Katzbach Nord – Gefahrenzonenplan“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 19. Jänner 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 30. Jänner 2006, Zl. BauR-P-451382/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 10 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: Parzellen Nr. 1705/4, 1482/1 2133/1 und 1859/1 
Osten: Parzellen Nr. 1859/1, 1859/3. 1874/8, 1874/4, 1874/3, 1850/3, .779, 1850/2 1857/1, 1855, 1856/2, 1854, 1853/3, 1847 und 1849/1 
Süden: Parzellen Nr. 1849/1, 2133/1 und 1774 Westen: Parzellen Nr. 1774, 1772, 1738/4, 1738, 1740/1, 1482/1, 1735, 1736, 1694/2, 2118/1, 1704/1, 1705/2, 1705/1 und 2122
Katastralgemeinde: Katzbach

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplans Nr. 10 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.

 


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 13 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Matoschstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 19. Jänner 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 30. Jänner 2006, Zl. BauR-P-451383/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 13 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: nördlich Matoschstraße 9
Osten: Matoschstraße
Süden: südlich Matoschstraße 5
Westen: westlich Matoschstraße 5
Katastralgemeinde Pöstlingberg

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplans Nr. 13 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.

Chatbot ELLI

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