Amtsblatt Nummer 12 vom 26. Juni 2006
Stadtkämmerei
Kundmachung
Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2005 ist fertig gestellt und liegt im Neuen Rathaus, Zimmer 5043 in der Zeit vom 20. Juni bis 27. Juni 2006 zur öffentlichen Einsicht auf.
Die Auflagefrist wird mit dem Bemerken kund gemacht, dass gemäß § 56 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz aus 1992 der Gemeinderat schriftlich eingebrachte Erinnerungen bei der Prüfung des Rechnungsabschlusses in Erwägung zu ziehen hat.
Der Bürgermeister: D o b u s c h eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 11-06-01-02; „Proschkogang“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen.
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
Norden: Glimpfingerstraße, nördliche Grenzen der Parzellen 1535/2 und 361/30
Osten: östliche Grenzen der Parzellen 1531, 1535/2, 361/5 und 361/30
Süden: Hausleitnerweg, südliche Grenze der Parzelle 1537/22 und Proschkogang
Westen: westliche Grenzen der Parzellen 1535/22, 361/5, 1535/2, 1534 und 1533/3
Katastralgemeinde Waldegg
Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 8. August 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.
Der Bürgermeister: D o b u s c h eh.