Amtsblatt Nummer 10 vom 22. Mai 2006
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages nach § 20 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 an den Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz (Einheitssatzverordnung)
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. April 2006 nach § 46 Abs. 2 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl.Nr. 7/1992 i.d.g.F folgende Verordnung beschlossen:
Verordnung
Die in § 20 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 normierte Zuständigkeit zur Beschlussfassung über die Festsetzung eines niedrigeren oder höheren als von der Landesregierung pro Quadratmeter festgesetzten Einheitssatzes für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages wird entsprechend den Veränderungen des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Baupreisindex für den Straßenbau (Jahresindex) dem Stadtsenat übertragen.
Der Bürgermeister: D o b u s c h eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan M 04-06-01-00; „Johann-Konrad-Vogel-Straße - Bismarckstraße“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Johann-Konrad-Vogel-Straße
Osten: Hessenplatz
Süden: Bismarckstraße
Westen: Landstraße
Katastralgemeinde Linz
Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 23. Mai bis 20. Juni 2006.
Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Hochreiter, Zimmer 4087, Telefon 7070-3175, Herr Dipl.-Ing. Albrecht, Zimmer 4081, Telefon 7070-3153.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Der Bürgermeister: D o b u s c h eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan S 23-17-01-00; „Schörgenhubstraße - Fuchsengutstraße“; und Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans S 102/10; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Schörgenhub-Bad
Osten: Schörgenhubstraße
Süden: Fuchsengutstraße
Westen: östlich A 7 - Mühlkreisautobahn
Katastralgemeinde Kleinmünchen
Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 23. Mai bis 20. Juni 2006.
Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Anzinger, Zimmer 4078, Telefon 7070-3143, Herr Dipl.-Ing. Albrecht, Zimmer 4081, Telefon 7070-3153.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Der Bürgermeister: D o b u s c h eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan S 25-105-01-00; „Schranglstraße - Moosfelderstraße“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Am Aubach, Bachbett Aumühlbach
Osten: Schranglstraße
Süden: Moosfelderstraße
Westen: Am Aubach
Katastralgemeinde Ufer
Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 23. Mai bis 20. Juni 2006.
Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Hochreiter, Zimmer 4087, Telefon 7070-3175, Herr Dipl.-Ing. Albrecht, Zimmer 4081, Telefon 7070-3153.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Der Bürgermeister: D o b u s c h eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplans N 33-07-02-00; „Stockholmweg“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Widmungsgrenze zum Grünland
Osten: Ruckerbauerweg
Süden: Gründbergstraße, Enzmüllnerweg
Westen: Höllmühlstraße
Katastralgemeinde Pöstlingberg
Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 23. Mai bis 20. Juni 2006.
Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Wurm, Zimmer 4064, Telefon 7070-3151, Herr Dipl.-Ing. Kolouch, Zimmer 4066, Telefon 7070-3135.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Der Bürgermeister: D o b u s c h eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 34-07-01-00; „Galvanistraße“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Haselbach, Galvanistraße
Osten: Haselbach
Süden: nördlich Rotterdamweg
Westen: Pulvermühlstraße
Katastralgemeinde Katzbach
Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 23. Mai bis 20. Juni 2006.
Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Groer, Zimmer 4068, Telefon 7070-3159, Herr Dipl.-Ing. Kolouch, Zimmer 4066, Telefon 7070-3135.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Der Bürgermeister: D o b u s c h eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 34-20-01-00; „Breinbauerweg“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Marienberg 36
Osten: Hasbergersteig, Widmungsgrenze zum Grünland
Süden: Magdalenastraße
Westen: Breinbauerweg, Marienberg
Katastralgemeinde Katzbach
Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 23. Mai bis 20. Juni 2006.
Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Wurm, Zimmer 4064, Telefon 7070-3151, Herr Dipl.-Ing. Kolouch, Zimmer 4066, Telefon 7070-3135.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Der Bürgermeister: D o b u s c h eh.