Amtsblatt Nummer 15 vom 14. August 2006

Bezirksverwaltungsamt

Verordnung

des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 24. Juli 2006, mit welcher die Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 8. September 2003 geändert wird.

Diese Verordnung betrifft den Bereitschaftsdienst von öffentlichen Apotheken in Linz während der Sperrzeiten.

Kundmachung der ursprünglichen Verordnung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 18/2003 vom 29. September 2003. Letzte Änderung mit Verordnung vom 5. September 2005, Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 18/2005 vom 26. September 2005.

Gemäß § 8 Abs. 2 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5/1907, wird verordnet:

Artikel I

1.

Die Gruppe 11 des Artikel I der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 8. September 2003, zuletzt geändert mit Verordnung vom 5. September 2005, Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 18/2005 lautet ab 1. September 2006:

Apotheke Rosenauer KG, Urfahr, Freistädter Straße 41
Apotheke Bulgariplatz, Bulgariplatz 16
Apotheke Ennsfeld, Ebelsberg, Ennsfeldstraße 11
Prinz Eugen Apotheke, Prinz Eugen Straße 7

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.

Für den Bürgermeister:
Der Leiter i.V.: Dr.   H u b e r   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 12-03-02-00; „Wankmüllerhofstraße - ÖAMTC“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 6. Juli 2006, Zl. BauR-P-451406/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan S 12-03-02-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Wankmüllerhofstraße 36 - 42
Osten: Wankmüllerhofstraße
Süden: südlich Wankmüllerhofstraße 78
Westen: östlich „Am Lerchenfeld“
Katastralgemeinde Waldegg

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 12-03-02-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 33-09-01-00; „Ackerlweg“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 02.03.2006 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 31.03.2006, Zl. BauR-P-451397/1-2006-Els, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 33-09-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: Gründbergstraße, Widmungsgrenze zum Grünland
Osten: westlich Höllmühlstraße, Ackerlweg
Süden: Michlbauernweg, Gründbergstraße, Nußbaumstraße
Westen: westlich Gründbergstraße 91
Katastralgemeinde Pöstlingberg

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplans N 33-09-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 34-23-01-00; „Feldweg - Zerzerstraße“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Feldweg
Osten: Zerzerstraße
Süden: Freistädter Straße
Westen: Widmungsgrenze zum Grünland, Areal Firma Hoffelner
Katastralgemeinde Katzbach

Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 23. August bis 20. September 2006.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Perchthaler, Zimmer 4064, Telefon 7070-3150, Herr Dipl.-Ing. Kolouch, Zimmer 4066, Telefon 7070-3135, Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4069, Telefon 7070-3146.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 34-27-01-00; „Linzer Straße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. März 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 31.03.2006, Zl. BauR-P-451398/1-2006-Els, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 34-27-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: Ferdinand-Markl-Straße
Osten: Pulvermühlstraße, Pulvermühlbach
Süden: Widmungsgrenze zum Grünland
Westen: Linzer Straße
Katastralgemeinde Katzbach

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplans N 34-27-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 14 zum Flächenwidmungsplan Linz – Urfahr Nr. 3; „Leonfeldner Straße 252 – Mitterbauer“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. März 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 31.03.2006, Zl. BauR-P-451396/1-2006-Els, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 14 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: Haselgrabenweg
Osten: Klausenbachstraße
Süden: Leonfeldner Straße 250, Klausenbachstraße 67
Westen: Leonfeldner Straße
Katastralgemeinde Pöstlingberg

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplans Nr. 14 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 15 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Freistädter Straße – ARGE Wirtschaft, Radlgruber“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 7. Juli 2006, Zl. BauR-P-451310/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 15 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Freistädter Straße
Osten: östliche Grenze des Grundstückes Nr. 1197/2
Süden:  südliche Grenze des Grundstückes Nr. 1197/2
Westen: A7 Mühlkreisautobahn, Donaufeldstraße
Katastralgemeinde Katzbach

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr    Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 15 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 49 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, „Glögglweg“; Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1 - Teilkonzept Linz-Mitte - Änderung Nr. 15

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 7. Juli 2006, Zl. BauR-P-451408/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 49 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie die Änderung Nr. 15 zum Teilkonzept Linz-Mitte des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1  werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Prinz-Eugen-Straße
Osten: Glögglweg
Süden: Grundstücke Nr. 798/30 und 798/49
Westen: Planckstraße
Katastralgemeinde Lustenau

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisher rechtswirksamen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 49 und Nr. 15 aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 53 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Wiener Straße - Lidlmarkt“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 6. Juli 2006, Zl. BauR-P-451413/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 53 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Areal Fa. Linz Textil (Parzelle 489/8)
Osten: Areal Fa. Linz Textil (Parzelle 489/8)
Süden: Wiener Straße 437 (BP-Tankstelle)
Westen: Wiener Straße
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 53 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 56 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Neufelderstraße 12“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 14. Juni 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 6.7.2006, Zl. BauR-P-451412/1-2006-Els, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 56 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: nördlich Neufelderstraße 12
Osten: östlich Neufelderstraße 12
Süden: südlich Neufelderstraße 12
Westen: westlich Neufelderstraße 12
Katastralgemeinde Ufer

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 56 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 60 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Falterweg 27“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 6. Juli 2006, Zl. BauR-P-451414/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 60 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Igelweg
Osten: westlich „Am Bäckerfeld“
Süden: Falterweg
Westen: Grundstück Nr. 982/1
Katastralgemeinde Posch

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 60 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 61 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Humboldtstraße 34 und Goethestraße 23“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 7. Juli 2006, Zl. BauR-P-451409/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 61 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Grundstück Nr. 1190/4
Osten: Humboldtstraße
Süden: Goethestraße
Westen: Goethestraße 17
Katastralgemeinde Linz

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 61 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 O.ö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan N 34-23-01-00; „Feldweg - Zerzerstraße“, KG Katzbach; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gemäß § 11 Abs. 6 leg. cit. wird der dazugehörige Plan und der Umweltbericht im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 29. August bis 26. September 2006.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Perchthaler, Stadtplanung Linz, Zimmer 4085, Telefon 7070-3150, Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070-3055.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.


Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

Chatbot ELLI

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