Amtsblatt Nummer 2 vom 23. Jänner 2006

Einwohner- und Standesamt

Verlautbarung

betreffend Volksbegehren „Österreich bleib frei!“

Auf Grund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ am 28. Dezember 2005 veröffentlichten Entscheidung der Bundesministerin für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Österreich bleib frei!“ stattgegeben wurde, wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, i.d.g.F. festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist von Montag, 6. März 2006, bis einschließlich Montag, 13. März 2006, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung von Familien- und Vorname sowie des Geburtsdatums und ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären.

Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (13. März 2006) das 18. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Linz haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte.

In Linz ist das Stadtgebiet für das Volksbegehren in einen Eintragungssprengel mit acht fixen Eintragungslokalen und einen Eintragungssprengel für die mobile Eintragungsstelle eingeteilt.

Somit können sich in Linz Stimmberechtigte in einem der nachstehend angeführten Eintragungslokale in die Stimmlisten eintragen - unabhängig von der Wohnadresse im Stadtgebiet!

Die Eintragungslisten liegen an folgenden Adressen auf: 

1. Neues Rathaus, Foyer-Ausstellungsraum, Hauptstraße 1 - 5,  
2. Seniorenzentrum Dornach, EG, Sombartstraße 1-5,
3. Seniorenzentrum Franckviertel, EG, Zimmer 522, Ing.-Stern-Straße 15 - 17
4. Volkshaus Keferfeld-Oed, Veranstaltungssaal Foyer, Landwiedstraße 65,
5. Seniorenzentrum Spallerhof, Bau 1 - Neubau, Glimpfingerstraße 10-12, 
6. Seniorenzentrum Neue Heimat, EG, Klubraum, Flötzerweg 95 – 97,  
7. Volkshaus Auwiesen, kleiner Saal, Wüstenrotplatz 3,   
8. Volkshaus Ebelsberg, 1. Stock, Seminarraum I, Kremsmünstererstraße 1-3.

Die mobile Eintragungsstelle wird die Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten besuchen.

In den Eintragungslokalen ist auch der Text des Volksbegehrens angeschlagen.

Die Eintragungen können während des Eintragungszeitraumes zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 6.  März 2006, 8 bis 20 Uhr
Dienstag, 7. März 2006, 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 8. März 2006, 8 bis 16 Uhr
Donnerstag, 9. März 2006, 8 bis 20 Uhr
Freitag, 10. März 2006, 8 bis 16 Uhr
Samstag, 11. März 2006, 8 bis 12 Uhr
Sonntag, 12. März 2006, 8 bis 12 Uhr
Montag, 13. März 2006, 8 bis 20 Uhr

Im Gebäude des Eintragungsortes und in einem Umkreis von 20 Metern ist für die Dauer des Eintragungsverfahrens jede Art der Werbung für das Volksbegehren, insbesondere auch durch Ansprachen, durch Anschlag oder Verteilung von Aufrufen und dergleichen verboten.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   e.h.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans M 05-17-02-00; „Karl-Wiser-Straße - Volksgartenstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Karl-Wiser-Straße
Osten: Volksgartenstraße
Süden: Figulystraße
Westen: Coulinstraße
Katastralgemeinde Linz

Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 7. März 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

 


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans
S 12-03-02-00; „Wankmüllerhofstraße - ÖAMTC“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Wankmüllerhofstraße 36 - 42
Osten: Wankmüllerhofstraße
Süden: südlich Wankmüllerhofstraße 78
Westen: östlich Am Lerchenfeld
Katastralgemeinde Waldegg

Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 7. März 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans
S 25-105-01-00; „Schranglstraße - Moosfelderstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Am Aubach, Bachbett Aumühlbach
Osten: Schranglstraße
Süden: Moosfelderstraße
Westen: Am Aubach
Katastralgemeinde Ufer

Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 7. März 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

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