Amtsblatt Nummer 11 vom 13. Juni 2005

Stadtkämmerei

Kundmachung

betreffend Rechnungsabschluss 2004

Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2004 ist fertiggestellt und liegt im Neuen Rathaus, Zimmer 5043 in der Zeit von 21. bis 28. Juni 2005 zur öffentlichen Einsicht auf.

Die Auflagefrist wird mit dem Bemerken kundgemacht, dass gemäß § 56 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz aus 1992 der Gemeinderat schriftlich eingebrachte Erinnerungen bei der Prüfung des Rechnungsabschlusses in Erwägung zu ziehen hat.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 10-14-01-00; „Am Bindermichl“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Stadlerstraße
Osten: Stadlerstraße
Süden: Mörikeweg, Parzelle 2066/1
Westen: Teufelstraße
Katastralgemeinde Waldegg

Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 14. Juni bis 12. Juli  2005.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Piffl, Zimmer 4080, Telefon 7070-3154, Herr Dipl.-Ing. Albrecht, Zimmer 4081, Telefon 7070-3153.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.



Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 25-55-01-00; „Mühlwiese - Panholzerweg“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 10. März 2005 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 10. Mai 2005, Zl. BauR-P-451323/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan S 25-55-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: Panholzerweg
Osten: Parzelle 164/2
Süden: Parzelle 163/1
Westen: Panholzerweg 38
Katastralgemeinde Ufer

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kund-machung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.



Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung S 25-94-01-02; „Falterweg - Wachtelweg“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 19. Mai 2005 folgende Verordnung beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung unterliegt gemäß dem Schreiben des Amts der o.ö. Landesregierung vom 16. März 2005, Zl. BauRO-Ö-354146/1, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994.

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung S 25-94-01-02 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanände-rung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Wachtelweg
Osten: Klettfischerweg
Süden: Falterweg
Westen: Wachtelweg 14, Falterweg 81
Katastralgemeinden Posch und Pichling


Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 25-94-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffent-lichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.



Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 O.ö. Straßengesetz 1991; „Passaustraße“, KG Posch; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gemäß § 11 Abs. 6 leg. cit. wird der dazugehörige Plan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 28. Juni bis 26. Juli 2005.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Hochreiter, Stadtplanung Linz, Zimmer 4087, Telefon 7070-3175, Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070-3055.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

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