Amtsblatt Nummer 7 vom 11. April 2005

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 26-12-01-00; „Rudolfstraße - Bernaschekplatz“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 10. März 2005 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 16. März 2005, Zl. BauR-P-451324/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 26-12-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: Rudolfstraße
Osten: Bernaschekplatz
Süden: Neugasse
Westen: Kreuzstraße
Katastralgemeinde Urfahr

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplans N 26-12-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat MMag.   L u g e r   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 26-24-01-00; „Blütenstraße - Gerstnerstraße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 10. März 2005 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 17. März 2005, Zl. BauR-P-451322/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 26-24-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: Blütenstraße
Osten: Gerstnerstraße
Süden: Reindlstraße
Westen: Hauptstraße
Katastralgemeinde Urfahr

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplans N 26-24-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat MMag.   L u g e r   eh.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 25-104-01-00; „Auhirschgasse - Schinagl“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Widmungsgrenze zum Grünland
Osten: Auhirschgasse
Süden: Auhirschgasse 5 und 5 c
Westen: Parzelle 995/2
Katastralgemeinde Posch

Gemäß § 33 Abs. 2 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 24. Mai 2005 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister: Dr.   D o b u s c h   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Elmbergweg - HBLA“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 10. März 2005 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 16. März 2005, Zl. BauR-P-451321/1, gemäß § 34 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: Elmbergweg
Osten: Elmbergweg 63
Süden: Widmungsgrenze zum Grünland
Westen: Elmbergweg 71
Katastralgemeinde Katzbach

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des Flächenwidmungsplan-Änderungsplans wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplans Nr. 5 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat MMag.   L u g e r   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Pfarrplatz – Sängerbund“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 10. März 2005 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 16. März 2005, Zl. BauR-P-451318/1, gemäß § 34 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: Eisenbahngasse
Osten: Parzellen 323/2 und 323/3
Süden: Lederergasse
Westen: Rechte Donaustraße, Pfarrplatz
Katastralgemeinde Linz

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des Flächenwidmungsplan-Änderungsplans wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 mit dem Änderungsplan Nr. 9 im Wirkungsbereich des Änderungsplans Nr. 37 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat MMag.   L u g e r   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 38 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Seilerstätte - Marienschwestern“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 10. März 2005 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 16. März 2005, Zl. BauR-P-451319/1, gemäß § 34 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 38 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: Rudigierstraße 9
Osten: Landstraße 44
Süden: Seilerstätte 7
Westen: Spital der Barmherzigen Brüder
Katastralgemeinde Linz

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des Flächenwidmungsplan-Änderungsplans wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplans Nr. 38 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat MMag.   L u g e r  eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 39 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Pichlinger Straße 59“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 10. März 2005 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 16. März 2005, Zl. BauR-P-451320/1, gemäß § 34 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 39 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: nördliche Grenze der Parzelle .68
Osten: östliche Grenze der Parzelle .68
Süden: Pichlinger Straße
Westen: westliche Grenze der Parzelle .68
Katastralgemeinde Pichling

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des Flächenwidmungsplan-Änderungsplans wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplans Nr. 39 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat MMag.   L u g e r   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und O.ö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan NW 100/8; „Kaarstraße - Mühlkreisbahnstraße“, KG Urfahr; Erklärung von Grundflächen zum Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gemäß § 11 Abs. 6 leg. cit. wird der dazugehörige Plan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Bauservice-Center durch 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 26. April bis 24. Mai 2005.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Groer, Stadtplanung Linz, Zimmer 4068, Telefon 7070-3159, Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070-3055.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Bauservice-Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister: Dr.   D o b u s c h   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und O.ö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 25-104-01-00; „Auhirschgasse“, KG Posch; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gemäß § 11 Abs. 6 leg. cit. wird der dazugehörige Plan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Bauservice-Center durch 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 26. April bis 24. Mai 2005.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Hochreiter, Stadtplanung Linz, Zimmer 4087, Telefon 7070-3175, Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070-3055.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Bauservice-Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister: Dr.   D o b u s c h   eh.

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