Amtsblatt Nummer 22 vom 28. November 2005

Bezirksverwaltungsamt

Verordnung

des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 14. November 2005, mit welcher die Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 10. Dezember 1997 geändert wird.

Diese Verordnung betrifft - in Abweichung vom Apothekengesetz - die Genehmigung von Zeiten des Offenhaltens sowie des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken in Linz während der Sperrzeiten wegen erhöhtem Bedarf an Arzneimittel.

Kundmachung der ursprünglichen Verordnung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 24/1997. Letzte Änderung mit Verordnung vom 22. April 2004, Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 10/2004.

Gemäß § 8 Abs. 2 und 4 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5/1907, wird verordnet:

Artikel I

Dem Artikel I wird folgender Abs. 5 angefügt:

(5) Nachstehenden öffentlichen Apotheken in Linz ist wegen erhöhtem Bedarf an Arzneimittel ein Offenhalten während der Mittagssperre von 12 bis 12.30 Uhr an Werktagen von Montag bis Freitag gestattet (zusätzlicher Bereitschaftsdienst zum bestehenden Bereitschaftsdienstturnus):
1. Apotheke St. Magdalena, Haselgrabenweg 1, 4040 Linz
2. Paracelsus Apotheke, Dornacherstraße 7 - 9, 4040 Linz

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.

Für den Bürgermeister:
Der Leiter: Dr.  H u b e r   eh.

 

Stadtkämmerei

Kundmachung

Der Entwurf des Voranschlages über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt Linz für das Rechnungsjahr 2005 ist fertig gestellt und liegt im Neuen Rathaus, Linz, Hauptstraße 1 - 5, 5. Stock, Zimmer 5043, in der Zeit vom 5. Dezember bis 13. Dezember 2005 zur öffentlichen Einsicht auf.

Im Sinne des § 53 Abs. 3 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992 steht es jedem/r Einwohner/in der Stadt frei, zum Voranschlagsentwurf schriftliche Erinnerungen einzubringen, die bei der Beratung durch den Gemeinderat in Erwägung zu ziehen sind.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 25-46-01-00; „Hauderweg – Kremsmünsterer Straße“; (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. September 2005 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 24. Oktober 2005, Zl. BauR-P-451352/4, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan S 25-46-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

Norden: Hauderweg 
Osten: Postlstraße, Grünland
Süden: Wambacher Straße
Westen: Kremsmünsterer Straße
Katastralgemeinde Ebelsberg

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplans S 25-46-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans M 02-06-01-00; „Fabrikstraße - Prunerstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Fabrikstraße
Osten: Prunerstraße
Süden: Lederergasse
Westen: Rechte Donaustraße, Pfarrplatz
Katastralgemeinde Linz

Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 10. Jänner 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 33-07-02-00; „Stockholmweg“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Widmungsgrenze zum Grünland
Osten: Ruckerbauerweg
Süden: Gründbergstraße, Enzmüllnerweg
Westen: Höllmühlstraße
Katastralgemeinde Pöstlingberg

Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 10. Jänner 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister: D o b u s c h   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 O.ö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan O 116/2; „Im Hühnersteig - Petzoldstraße“, KG Lustenau; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gemäß § 11 Abs. 6 leg. cit. wird der dazugehörige Plan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 13. Dezember 2005 bis 10. Jänner 2006.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Mag. Holzgreve, Stadtplanung Linz, Zimmer 4084, Telefon 7070-3178, Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070-3055.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

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