Amtsblatt Nummer 5 vom 14. März 2005
Bezirksverwaltungsamt
Verordnung
betreffend Vergrößerung der Bewohnerparkzonen, Zusammenlegung der Zonen 1, 4 und 20, Verkehrsregelung, „Bewohnerparkzone 1 – eigener Wirkungsbereich“
Gemäß § 43 Abs. 2a StVO 1960 i.d.g.F. wird, soweit nicht Bundesstraßen, Landesstraßen oder diesen gleichzuhaltende Straßen betroffen sind, im eigenen Wirkungsbereich verordnet:
I.
Die Verordnungen der zuständigen Mitglieder des Stadtsenates vom 29. Juli 1999, GZ 101-5/19-330094224 (Bewohnerparkzone 1), vom 28. März 1996, GZ 101-5/19-33/40634 (Bewohnerparkzone 4) und vom 29. Juli1999, GZ 101-5/19-330040632 (Bewohnerparkzone 20) werden behoben.
II.
Die Bewohnerparkzonen 1, 4 und 20 werden zusammengelegt. Die neue vergrößerte Zone erhält die Bezeichnung „Bewohnerparkzone 1“. Die in der Anlage planlich neu dargestellte Zone 1 wird als Gebiet bestimmt, deren Bewohner die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ein zeitlich uneingeschränktes Parken in den in diesen Gebieten gelegenen Kurzparkzonen mit Kraftwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg gemäß § 45 Abs.4 StVO 1960 beantragen können.
Die Verkehrsregelung gilt dauernd und tritt mit dem dem Anschlag an der Amtstafel folgenden zweiten Tag in Kraft.
Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat H i m m e l b a u e r eh.
Bezirksverwaltungsamt
Verordnung
betreffend Vergrößerung der Bewohnerparkzonen, Zusammenlegung der Zonene 1, 4 und 20, „Bewohnerparkzone 1 – übertragener Wirkungsbereich“
Gemäß § 43 Abs. 2a StVO 1960 i.d.g.F. wird, soweit Bundesstraßen, Landesstraßen oder diesen gleichzuhaltende Straßen betroffen sind, im übertragenen Wirkungsbereich verordnet:
I.
Die Verordnungen der zuständigen Mitglieder des Stadtsenates vom 29. Juli 1999, GZ 101-5/19-330094224 (Bewohnerparkzone 1), vom 28. März 1996, GZ 101-5/19-33/40634 (Bewohnerparkzone 4) und vom 29. Juli 1999, GZ 101-5/19-330040632 (Bewohnerparkzone 20) werden behoben.
II.
Die Bewohnerparkzonen 1, 4 und 20 werden zusammengelegt. Die neue vergrößerte Zone erhält die Bezeichnung „Bewohnerparkzone 1“. Die in der Anlage planlich neu dargestellte Zone 1 wird als Gebiet bestimmt, deren Bewohner die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ein zeitlich uneingeschränktes Parken in den in diesen Gebieten gelegenen Kurzparkzonen mit Kraftwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg gemäß § 45 Abs.4 StVO 1960 beantragen können.
Die Verkehrsregelung gilt dauernd und tritt mit dem dem Anschlag an der Amtstafel folgenden zweiten Tag in Kraft.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat H i m m e l b a u e r eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan M 03-17-02-00, „Körnerstraße - Gruberstraße“, öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Körnerstraße
Osten: Gruberstraße
Süden: Weißenwolffstraße
Westen: Huemerstraße
Katastralgemeinde Linz
Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Bauservice-Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 24. März bis 22. April 2005.
Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Arch. Dipl.-Ing. Rammer, Zimmer 4070, Telefon 7070-3187 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4069, Telefon 7070-3146.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Bauservice-Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Der Bürgermeister: Dr. D o b u s c h eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan S 25-46-01-00, „Hauderweg – Kremsmünsterer Straße“, öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Hauderweg
Osten: Postlstraße, Grünland
Süden: Wambacher Straße
Westen: Kremsmünsterer Straße
Katastralgemeinde Ebelsberg
Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Bauservice-Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 24. März bis 22. April 2005.
Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Hochreiter, Zimmer 4087, Telefon 7070-3175 und Herr Dipl.-Ing. Schöndorfer, Zimmer 4086, Telefon 7070-3145.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Bauservice-Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Der Bürgermeister: Dr. D o b u s c h eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 34-29-01-00, „westlich Hausengutweg“, Neuerfassung (Stammplan)
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. Jänner 2005 folgende Verordnung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 1. Februar 2005, Zl. BauR-P-451310/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Bebauungsplan N 34-29-01-00 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:
Norden: Parzelle 216/6
Osten: Hausengutweg 6, Griesmayrstraße 10
Süden: Parzelle 216/2
Westen: Wegparzelle 216/3
Katastralgemeinde Katzbach
Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kund-machung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplans N 34-29-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.
§ 4
Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat MMag. L u g e r eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 11-12-01-00, „Scheibenpogenstraße“, Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
Norden: Scheibenpogenstraße
Osten: Scheibenpogenstraße 23
Süden: Hausleitnerweg
Westen: Müller-Guttenbrunn-Straße
Katastralgemeinde Waldegg
Gemäß § 33 Abs. 2 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 26. April 2005 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.
Der Bürgermeister: Dr. D o b u s c h eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 24-07-01-00, „Denkstraße“, Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
Norden: Denkstraße
Osten: Dürerstraße
Süden: Zeppelinstraße
Westen: Dauphinestraße
Katastralgemeinde Kleinmünchen
Gemäß § 33 Abs. 2 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 26. April 2005 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.
Der Bürgermeister: Dr. D o b u s c h eh.