Amtsblatt Nummer 10 vom 23. Mai 2005

Bezirksverwaltungsamt

Verordnung

betreffend Verkehrsregelung in der Bewohnerparkzone 19

Gemäß § 43 StVO 1960, BGBl Nr. 159/1960 i.d.g.F. wird im eigenen Wirkungsbereich verordnet:

Der Verordnung des Magistrates Linz, Bezirksverwaltungsamt vom 28. Juli 1995, GZ 101-5/19, wird der Plan des Magistrates Linz, Stadtplanung vom 12. April 2005 neu zugrunde gelegt.

Die Verkehrsregelung gilt dauernd.

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat   H i m m e l b a u e r   eh.



Bezirksverwaltungsamt

Verordnung

betreffend Verkehrsregelung in der Bewohnerparkzone 19

Gemäß § 43 StVO 1960, BGBl Nr. 159/1960 i.d.g.F. wird im übertragenen Wirkungsbereich verordnet:

Der Verordnung des Magistrates Linz, Bezirksverwaltungsamt vom 28. Juli 1995, GZ 101-5/19, wird der Plan des Magistrates Linz, Stadtplanung vom 12. April 2005 neu zugrunde gelegt.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   H i m m e l b a u e r   eh.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 25-104-01-00; „Auhirschgasse - Schinagl“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Widmungsgrenze zum Grünland
Osten: Auhirschgasse
Süden: Auhirschgasse 5 und 5 c
Westen: Parzelle 995/2
Katastralgemeinde Posch

Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Bauservice-Center durch 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 27. Mai bis 24. Juni 2005.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock, Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr: Herr Ing. Hochreiter, Zimmer 4087, Telefon 7070-3175, Herr Dipl.-Ing. Schöndorfer, Zimmer 4086, Telefon 7070-3145.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Bauservice-Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister: Dr.   D o b u s c h   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 14-06-01-00; „Anzengruberstraße - Hamerlingstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Anzengruberstraße
Osten: Grillparzerstraße
Süden: Hamerlingstraße
Westen: Wiener Straße
Katastralgemeinde Lustenau

Gemäß § 33 Abs. 2 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 5. Juli 2005 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister: Dr.   D o b u s c h   eh.

Gebäudemanagement

Verpachtung

Cafe im Wissensturm in Linz zu verpachten

Die Stadt Linz verpachtet ab September 2007 ein rund 215 Quadratmeter großes Lokal im neuerrichteten Wissensturm (Ecke Kärntnerstraße/Weingartshofstraße)

Gewünscht wird ein Cafe mit Bistrocharakter.

InteressentInnen, die die erforderlichen gewerbebehördlichen Vorraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, Bewerbungen mit Lebenslauf und mit detaillierten Vorstellungen über den Betrieb des Cafes bis spätestens 10. Juni 2005 an den Magistrat Linz, Gebäudemanagement, Rudolfstraße 18, 4040 Linz, zu richten.

Nach dem 10. Juni 2005 einlangende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt wer-den.

Nähere Auskünfte über den Pachtgegenstand und Konditionen erteilt Ihnen gerne Frau Ritzberger unter der Telefonnummer 0732/7070-3725.
Der Stadt Linz erwachsen durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Bewerbungen keine wie immer geartete Verpflichtungen.

Leiter des Gebäudemanagements:
Dr.   S t r a s s e r   eh.

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