Amtsblatt Nummer 3 vom 5. Februar 2007

Präsidium, Personal und Organisation
Verordnung

des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 15. Jänner 2007, betreffend die Änderung der Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2006, mit der die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Mitarbeiter (Mitarbeiterinnen) der Landeshauptstadt Linz (APO) erlassen wurde.

Nach § 16 Abs. 1 und § 7 Abs. 6 Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002, wird verordnet:

Artikel I

Im Anhang zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Mitarbeiter (Mitarbeiterinnen) der Landeshauptstadt Linz wird die Spalte „Erforderliche Ausbildung“ unter FL 14/4 – Funktion Sozialarbeiter (Sozialarbeiterin) erweitert durch das Modul 3/PT2.

In der Spalte „Erforderliche Ausbildung“ wird daher für diese Funktion die Ausbildungsbezeichnung „E“ durch „E/M3-PT2“ ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat Klaus Luger

Finanzrechts- und Steueramt
Verordnung

des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Jänner 2007, mit der die Hundeabgabeordnung der Stadt Linz vom 4. Dezember 2003, kundgemacht durch Anschlag an den Amtstafeln, geändert wird.

Aufgrund der Bestimmungen des § 15 Abs. 3 Z. 2 Finanzausgleichsgesetz 2005, BGBl Nr. 156/2004, i.d.g.F., in Verbindung mit dem Oö. Hundehaltegesetz 2002, LGBl Nr. 147/2002, zuletzt geändert durch LGBl Nr. 124/2006, wird wie folgt verordnet:

Artikel I

1) § 1 Abs. 1 erster Satz lautet wie folgt:

„Für das Halten von mehr als zwölf Wochen alten Hunden, einschließlich von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, im Stadtgebiet von Linz wird eine Hundeabgabe eingehoben.“

2) § 3 Abs. 1 lautet wie folgt:

„Eine Person, die in Linz ihren Hauptwohnsitz hat und einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies dem Magistrat der Landeshauptstadt Linz binnen drei Tagen zu melden.“

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 04-06-01-00; „Johann-Konrad-Vogel-Straße - Bismarckstraße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 8. Jänner 2007, Zl. BauR-P-451435/5, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan M 04-06-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Johann-Konrad-Vogel-Straße
Osten: Hessenplatz
Süden: Bismarckstraße
Westen: Landstraße
Katastralgemeinde Linz

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes M 04-06-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 31-09-01-00; „Am Teich“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Riesenhofstraße
Osten: Aubergstraße, Nißlstraße
Süden: südlich der Straße „Am Teich“
Westen: öffentliches Gut (Grdst. 307/3 und 297/44)
Katastralgemeinde Urfahr

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 6. Februar bis 6. März 2007 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Terminvereinbarung auch Montag und Donnerstag von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr und Mittwoch von 7 bis 12 Uhr, auch Herr Ing. Groer Zimmer 4070, Telefon 7070-3159, und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans M 04-35-02-00; „Scharitzerstraße - Südtirolerstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Scharitzerstraße
Osten: Südtirolerstraße
Süden: Blumauerstraße
Westen: Landstraße
Katastralgemeinde Linz

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 20. März 2007 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 26-08-01-00; „Rudolfstraße - Gußhausgasse“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Rudolfstraße
Osten: Gußhausgasse
Süden: Öffentliches Gut (Grundstück Nr. 789/28)
Westen: Talgasse
Katastralgemeinde Urfahr

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 20. März 2007 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung M 01-15-01-01; „Hopfengasse - Baumbachstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 8. Jänner 2007, Zl. BauR-P-451437/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung M 01-15-01-01 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Baumbachstraße
Osten: Baumbachstraße 17
Süden: Hopfengasse 9a
Westen: Hopfengasse
Katastralgemeinde Linz

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung M 01-15-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger

Gebäudemanagement
Verpachtung

der Gaststätte im Volkshaus Pichling

Die Stadt Linz verpachtet ab 1. Juli 2007 die rund 200 Quadratmeter große Gaststätte mit befestigtem Vorplatz als Gastgarten im Volkshaus Pichling, Lunaplatz 4, 4030 Linz.

Gewünscht wird ein bodenständiges Gasthaus mit österreichischer Küche.

Interessenten, die die erforderlichen gewerbebehördlichen Vorausetzungen erfüllen, werden eingeladen, Bewerbungen mit Lebenslauf und mit detaillierten Vorstellungen über den Betrieb der Gaststätte bis spätestens 2. März 2007 an den Magistrat Linz, Gebäudemanagement, Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz, zu richten.

Nach dem 2. März 2007 einlangende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Nähere Auskünfte über den Pachtgegenstand und Konditionen erteilt Ihnen gerne Frau Ritzberger unter der Telefonnummer (0)732/7070-3725.

Der Stadt Linz erwachsen durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Bewerbungen keine wie immer gearteten Verpflichtungen.

Für das Gebäudemanagement:
Dr. Christian Strasser

Chatbot ELLI

ELLI, der Chatbot der Stadt!

ELLI ist digital, hilfsbereit und immer zur Stelle, wenn Antworten auf Fragen benötigt werden.

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