Amtsblatt Nummer 13 vom 9. Juli 2007
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 32-17-01-00; „Urbanskistraße“; Neuerfassung (Stammplan)
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. März 2007 folgende Verordnung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 5. Juni 2007, Zl. BauR-P-451467/2-2007-Els, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Bebauungsplan N 32-17-01-00 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: nördliche Grenz der Grdst. 1216/11, 1219/8, 1219/7, 1219/2 und 1216/2
Osten: Hagenstraße, östliche Grenze des Grdst. Nr. 1216/11
Süden: Pöstlingbergbahn
Westen: westliche Grenze des Grdst. Nr. 1341/4, Urbanskistraße
Katastralgemeinde Pöstlingberg
Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 32-17-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.
§ 4
Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Ein-sicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Luger eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 74 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Ellbognerstraße – Silhouette International"
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. Mai 2007 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 4. Juni 2007 Zl. BauR-P-451480 gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 74 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Widmungsgrenze zum Grünland
Osten: Ellbognerstraße
Süden: Helmholtzstraße
Westen: östlich Melissenweg
Katastralgemeinde Kleinmünchen
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 74 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Luger eh.