Amtsblatt Nummer 2 vom 22. Jänner 2007
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 31-07-01-00; „Hoppichlerstraße“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Rosenauerstraße
Osten: Hauptstraße
Süden: Aubergstraße, Jägerstraße
Westen: Parzhofstraße, öffentliches Gut (Grdst. 465/23)
Katastralgemeinde Urfahr
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 23. Jänner bis 20. Februar 2007 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Terminvereinbarung auch Montag und Donnerstag von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr und Mittwoch von 7 bis 12 Uhr, auch Herr Ing. Groer Zimmer 4070, Telefon 7070-3159, und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 34-03-02-00; „Pulvermühlstraße – Freistädter Straße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
Norden: Feldweg
Osten: Freistädter Straße 235, Widmungsgrenze zum Grünland
Süden: Freistädter Straße
Westen: Pulvermühlstraße
Katastralgemeinde Katzbach
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 6. März 2007 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch