Amtsblatt Nummer 1 vom 8. Jänner 2007

Bezirksverwaltungsamt
Verordnung

betreffend Verkehrsregelung; Änderung der Bewohnerparkzone 31 im Zuge der Neugestaltung „Wiener Straße“

Gemäß § 43 Abs. 2a StVO 1960, BGBl Nr. 159/1960 i.d.g.F. wird, soweit nicht Bundesstraßen, Landesstraßen oder diesen gleichzuhaltende Straßen betroffen sind, im eigenen Wirkungsbereich verordnet:

Die Verordnung des zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates vom 19. Jänner 1993, GZ 101-5/19, in der Fassung der Verordnung vom 27. Oktober 1993, GZ 101-5/19 wird insoferne abgeändert, als dass für die im beiliegenden Plan der Firma Schimetta Consult, Zeichen 04017 – 12.1 vom 19. April 2006 dargestellte Kurzparkzone in der Bewohnerparkzone 31 auf der Ostseite der Wiener Straße, zwischen Lissagasse und Richard-Wagner-Straße als Bewohnerparken nicht gilt.

Die Verkehrsregelung gilt dauernd und tritt mit dem Anschlag an der Amtstafel folgenden zweiten Tag in Kraft.

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates
Stadtrat Jürgen Himmelbauer

Zone 31 (PDF | 1,78 MB)

Bezirksverwaltungsamt
Verordnung

betreffend Verkehrsregelung; Umbau Wiener Straße, Änderung der Bewohnerparkzone 33

Gemäß § 43 Abs. 2a StVO 1960, BGBl Nr. 159/1960 i.d.g.F. wird, soweit nicht Bundesstraßen, Landesstraßen oder diesen gleichzuhaltende Straßen betroffen sind, im eigenen Wirkungsbereich verordnet:

Die Verordnung des zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates vom 27. Juli 1998, GZ 101-5/19-330066403, wird insoferne abgeändert, als dass für die im beiliegenden Plan der Firma Schimetta Consult, Zeichen 04017 – 12.2 vom 2. Oktober 2006 dargestellte Kurzparkzone in der Bewohnerparkzone 33 auf der Westseite der Wiener Straße zwischen Unionkreuzung und Brucknerstraße das Bewohnerparken nicht gilt.

Die Verkehrsregelung gilt dauernd und tritt mit dem dem Anschlag an der Amtstafel folgenden zweiten Tag in Kraft.

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat Jürgen Himmelbauer

Zone 33 (PDF | 1,50 MB)

Präsidium, Personal und Organisation
Verordnung

des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 21. Dezember 2006 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zum Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit der Durchführung von Empfängen, Kongressen, Tagungen und dergleichen

Artikel I

§ 1

Die Zuständigkeit zum Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit der Durchführung von Empfängen, Kongressen, Tagungen und dergleichen wird dem zuständigen Mitglied des Stadtsenates übertragen, wenn der Gesamtaufwand im Einzelfall den Betrag von € 25.000 nicht übersteigt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.

Artikel II

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 21. Jänner 1980 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zur selbstständigen Anordnung einmaliger Ausgaben und zum Abschluss von Verträgen (ABl.Nr. 3/1980) außer Kraft.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 15-08-01-00; „Prinz-Eugen-Straße – Glögglweg“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 21. September 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 13. Dezember 2006, Zl. BauR-P-451443/2/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan M 15-08-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Prinz-Eugen-Straße
Osten: Glögglweg
Süden: Glögglweg
Westen: Plankstraße
Katastralgemeinde Lustenau

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes M 15-08-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 34-23-01-00; „Feldweg - Zerzerstraße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 23. November 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 4. Dezember 2006, Zl. BauR-P-451449/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 34-23-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Feldweg
Osten: Zerzerstraße
Süden: Freistädter Straße
Westen: Widmungsgrenze zum Grünland, Areal Firma Hoffelner
Katastralgemeinde Katzbach

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 34-23-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 09-25-01-00; „Unionstraße - Landwiedstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Westbahnstrecke
Osten: Landwiedstraße
Süden: Zelkingerstraße, Seeauerweg
Westen: Pyhrnbahnstrecke
Katastralgemeinde Waldegg

Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 20. Februar 2007 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 O.ö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan  N 34-23-01-00; „Feldweg - Zerzerstraße“, KG Katzbach; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 23. November 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Verordnung

§ 1

Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 O.ö. Straßengesetz 1991 wird die im beiliegenden Bebauungsplan N 34-23-01-00, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt.

§ 2

Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich.

§ 3

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Jürgen Himmelbauer

Gebäudemanagement
Verpachtung

der Gaststätte im Volkshaus Kleinmünchen

Die Stadt Linz verpachtet ab Herbst 2008 die rund 900 Quadratmeter große Gaststätte samt Kegelbahnen und Gastgarten im neu adaptierten Volkshaus Kleinmünchen, ehemaliger „Kleinmünchnerhof“, Dauphinestraße 19, 4030 Linz. Gewünscht wird ein bodenständiges Gasthaus mit österreichischer Küche.

Interessenten, die die erforderlichen gewerbebehördlichen Voraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, Bewerbungen mit Lebenslauf und mit detaillierten Vorstellungen über den Betrieb der Gaststätte bis spätestens 28. Februar 2007 an den Magistrat Linz, Gebäudemanagement, Hauptstraße 1 – 5, 4041 Linz, zu richten.

Nach dem 28. Februar 2007 einlangende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Nähere Auskünfte über den Pachtgegenstand und Konditionen erteilt Ihnen gerne Frau Ritzberger unter der Telefonnummer 0732/7070-3725.

Der Stadt Linz erwachsen durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Bewerbungen keine wie immer gearteten Verpflichtungen.

Für das Gebäudemanagement:
Dr. Christian Strasser MBA

Chatbot ELLI

ELLI, der Chatbot der Stadt!

ELLI ist digital, hilfsbereit und immer zur Stelle, wenn Antworten auf Fragen benötigt werden.

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