Amtsblatt Nummer 11 vom 11. Juni 2007
Präsidium, Personal und Organisation
Verordnung
Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2007, mit der die Einreihungsverordnung 2002 (EVO 2002) für die Bediensteten der Landeshauptstadt Linz vom 4. Juli 2002, kundgemacht durch Anschlag an den Amtstafeln der Stadt Linz am 5. Juli 2002, in der Fassung vom 10. März 2005, geändert wird.
Gemäß § 138 Abs. 4 i.V.m. § 139 Abs. 1 Oö. StGBG 2002 wird verordnet:
I.Die Einreihungsverordnung 2002 (EVO 2002) für die Bediensteten der Landeshauptstadt Linz wird wie folgt geändert:
1. Im § 3 Abs. 1 EVO 2002 wird in der FL 21 nach der Z. 6 folgende Z. 7 angefügt:
7. Medizinische/r Masseur/in
2. Im § 6 wird der Aufzählung folgender Punkt angefügt:
Ø Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG), BGBl. I Nr. 169/2002, zuletzt geändert durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs mit Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 141/2004
3. In der Anlage zu § 3 der Einreihungsverordnung 2002 der Landeshauptstadt Linz wird in der FL 21 nach der Z. 6 folgende Z. 7 angefügt:
7. Medizinische/r Masseur/in
Aufgaben:
Tätigkeiten nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz bzw. der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Stadtkämmerei
Kundmachung
Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2006 ist fertiggestellt und liegt im Neuen Rathaus, Zimmer Nr. 5043, in der Zeit vom 19. Juni bis 26. Juni 2007 zur öffentlichen Einsicht auf.
Die Auflagefrist wird mit dem Bemerken kundgemacht, dass gemäß § 56 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz aus 1992 der Gemeinderat schriftlich eingebrachte Erinnerungen bei der Prüfung des Rechnungsabschlusses in Erwägung zu ziehen hat.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 09-09-01-00; „Losensteinerstraße – Wallseerstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
Norden: Losensteinerstraße
Osten: östlich Losensteinerstraße 8 und Wallseerstraße 33
Süden: Wallseerstraße
Westen: Landwiedstraße
Katastralgemeinde Waldegg
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 24. Juli 2007 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 28-05-02-00; „Geschäftsgebiet Lindengasse“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
Norden: Prunbauerstraße, B 126 - Autobahnzubringer
Osten: Lindengasse, Freistädter Straße
Süden: Linke Brückenstraße, Altomontestraße, Ontlstraße
Westen: Leonfeldner Straße
Katastralgemeinde Urfahr
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 24. Juli 2007 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 21 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Knabenseminarstraße - Dr. Wild“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 26. April 2007 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 3. Mai 2007, Zl. BauR-P-451476/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 21 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: südlich Petrinumstraße
Osten: westlich Knabenseminarstraße
Süden: nördlich Greinerhofgasse
Westen: östlich Damaschekestraße
Katastralgemeinde Urfahr
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 21 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 23 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Freistädter Straße – Hofer KG“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 26. April 2007 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 3. Mai 2007, Zl. BauR-P-451474/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 23 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Widmungsgrenze zum Grünland
Osten: Grundstücke Nr. 1203/4 und 1203/6
Süden: Freistädter Straße
Westen: Freistädter Straße 399
Katastralgemeinde Katzbach
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 23 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 69 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Unionstraße – GMP-Group GmbH“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. März 2007 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 11. Mai 2007, Zl. BauR-P-451464/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 69 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Unionstraße
Osten: östliche Grenze des Grdst. Nr. 1230
Süden: Seeauerweg
Westen: westliche Grenz des Grdst. Nr. 1229/1
Katastralgemeinde Waldegg
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 69 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 75 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Pichlinger Straße - Duschanek“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 26. April 2007 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 3. Mai 2007, Zl. BauR-P-451477/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 75 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: südlich Rebhuhnweg
Osten: Pichlinger Straße 50
Süden: nördlich Pichlinger Straße 54
Westen: Widmungsgrenze zum Grünland
Katastralgemeinde Pichling
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 75 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 78 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Im Südpark“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 26. April 2007 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 3. Mai 2007, Zl. BauR-P-451475/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 78 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Grundstück Nr. 1266/37
Osten: Mitterwasserweg
Süden: Grundstück Nr. 1266/40
Westen: Grundstück Nr. 1266/38
Katastralgemeinde Posch
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 78 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.
Managementservice Linz GmbH
Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich
Ausschreibende Stelle:
Managementservice Linz GmbH, Wiener Straße 151, 4021 Linz im Namen der Linz Service GmbH
Objekt/Leistung:
Kanalnetzerweiterung Stadtgebiet Linz - Erd- u. Baumeisterarbeiten
117 lfm Polypropylenrohre DN 200 mm
48 lfm Polypropylenrohre DN 250 mm
168 lfm Polypropylenrohre DN 300 mm
110 lfm Betonrohre mit innenliegendem Kunststoffrohr
13 lfm Rohrpressung DN 300 mm
Ausschreibungsunterlagen und Ansprechpartner:
Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich schriftlich bei der ausschreibenden Stelle, Herr Pilz, Telefon: +43 732 3400 7068, Fax: +43 732 3400 157068; e-mail: e.pilz@linzag.at. anzufordern.
Weitere Details zu dieser Bekanntmachung rufen Sie bitte unter www.linzag.at/linzweb/Rubrik (neues Fenster) Beschaffung /Laufende Ausschreibung ab.