Amtsblatt Nummer 8 vom 23. April 2007

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 09-25-01-00; „Unionstraße - Landwiedstraße“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Westbahnstrecke
Osten: Landwiedstraße
Süden: Zelkingerstraße, Seeauerweg
Westen: Pyhrnbahnstrecke
Katastralgemeinde Waldegg

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 24. April bis 22. Mai 2007 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon 7070-3154 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 27-15-01-00; „Am Hartmayrgut“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. März 2007 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 22. März 2007, Zl. BauR-P-451468/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 27-15-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Freistädter Straße
Osten: Linke Brückenstraße
Süden: Reindlstraße
Westen: Am Hartmayrgut
Katastralgemeinde Urfahr

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 27-15-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 31-13-02-00; „Wischerstraße - Doppelbauerweg“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Wischerstraße
Osten: Doppelbauerweg
Süden: Rosenauerstraße
Westen: Aubergstraße
Katastralgemeinde Urfahr

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 30. April bis 29. Mai 2007 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon 7070-3151 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

beteffend Bebauungsplanänderung S 14-27-01-03; „Oberfeldstraße -Westbahnstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. März 2007 folgende Verordnung beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 22. März 2007, Zl. BauR-P-451465/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung S 14-27-01-03 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Oberfeldstraße
Osten: Westbahnstraße
Süden: Fichtenstraße
Westen: Wiener Straße
Katastralgemeinde Lustenau bzw. St. Peter

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 14-27-01-03 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 18 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Katzbach Mitte – Gefahrenzonen Wildbach“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. März 2007 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 22. März 2007, Zl. BauR-P-451470/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 18 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Freistädter Straße 496
Osten: Burgstallweg, Buchenweg
Süden: Gallneukirchner Straße
Westen: Freistädter Straße
Katastralgemeinde Katzbach

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz – Teil  Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 18 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 19  zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Katzbach – Esterbach - Gefahrenzonen Wildbach“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. März 2007 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 22. März 2007, Zl. BauR-P-451462/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 19 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: südlich Tannenstraße und Gallneukirchner Straße
Osten: Esterbach
Süden: nördlich Scheibenleithenweg
Westen: Mauthausener Straße
Katastralgemeinde Katzbach

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz – Teil  Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 19 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 20 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Freistädter Straße/J.-W.-Klein-Straße - GWG

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15.3.2007 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 03.04.2007, Zl. BauR-P-451469/2-2007-Els, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 20 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Biesenfeldweg
Osten: Johann-Wilhelm-Klein-Straße
Süden: Freistädter Straße
Westen: Haselbach
Katastralgemeinde Katzbach

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz – Teil  Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 20 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 65 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Auhirschgasse - Stärk“; Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1, Änderung Nr. 17 zum Gesamtteil und zum Teilkonzept Linz-Süd; „Auhirschgasse 30 – 34 (Stärk)“, KG Posch

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 23.11.2006 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 02.04.2007, Zl. BauR-P-451450/4-2007-Els, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 65 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie die Änderung Nr. 17 zum Gesamtteil und zum Teilkonzept Linz-Süd des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1  werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Auhirschgasse
Osten: westl. Grenze der Grdst. Nr. 1092/9, 1092/2 und 1091/1
Süden: östl. Grenze der Grdst. Nr. 1090/1 und 1092/1
Westen: östl. Grenze der Grdst. Nr. 1093/1 und 1092/1
Katastralgemeinde Posch

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisher rechtswirksamen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 65 und Nr. 17 aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 66 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Untere Donaulände – Parkbad, Linz AG“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. März 2007 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 22. März 2007, Zl. BauR-P-451466/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 66 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Parkbadgelände
Osten: westlich Rechte Brückenstraße
Süden:  Untere Donaulände
Westen: Untere Donaulände 9 (Arcotel Hotel Nike)
Katastralgemeinde Linz

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 66 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger

Chatbot ELLI

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