Amtsblatt Nummer 02 vom 26. Jänner 2015
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 24 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4; „Fischerfeldstraße 28“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 20. November 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 2. Dezember 2014, Zl. RO-R-310529/5, gemäß §34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 24 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Fischerfeldstraße
- Osten: Traundorfer Straße 73
- Süden: Traundorfer Straße
- Westen: Fischerfeldstraße 22
- Katastralgemeinde Ufer
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 24 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 27 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4; „Dauphinestraße“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 20. November 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 2. Dezember 2014, Zl. RO-R-310432/2, gemäß §34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:
Verordnung
§1
Der Änderungsplan Nr. 27 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.
§2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Widmungsgrenze zum Bauland
Osten: Dauphinestraße 172
Süden: Dauphinestraße
Westen: Dauphinestraße 190
Katastralgemeinde Kleinmünchen
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 27 aufgehoben.
§4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.