Amtsblatt Nummer 04 vom 23. Februar 2015
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan 01-058-01-00; „Stifterstraße - Herrenstraße“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: Stifterstraße
- Osten: Herrenstraße
- Süden: Wurmstraße
- Westen: Hafnerstraße
- Katastralgemeinde Linz
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 24. Februar bis 24. März 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Ing. Perchthaler, Zimmer 4085, Telefon +43 732 7070 3150
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146
im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplan O 113; gänzliche Aufhebung und Bebauungsplanänderung M 16-09-01-02; „Schachermayerstraße - Wimhölzelstraße - Franckstraße“; Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans M 16-09-01-00
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 22. Jänner 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 28. Oktober 2014, Zl. RO-Ö-502994/1, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Gemäß § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes O 113 und Bebauungsplanänderung M 16-09-01-02 zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M 16-09-01-00 beschlossen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Wimhölzelstraße
- Osten: Tankhafen
- Süden: Tankhafen
- Westen: Franckstraße
- Katastralgemeinde Lustenau
Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplan S 13-34-01-00; „südlich Bulgariplatz“; Neuerfassung (Stammplan); mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes SW 106/2
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 22. Jänner 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 23. Mai 2013, Zl. RO-Ö-502345/4, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Bebauungsplan S 13-34-01-00 mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes SW 106/2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Planes wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Bulgariplatz
- Osten: Wiener Straße
- Süden: Mühlkreisautobahn
- Westen: Wankmüllerhofstraße
- Katastralgemeinden Waldegg und Lustenau
Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 13-34-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan SW 106/2 im
gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben.
§ 4
Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 02-022-01-00; „Kubinweg“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
- Norden: Weigunystraße
- Osten: Holzwurmweg
- Süden: Hölderlinstraße
- Westen: Merianweg
- Katastralgemeinde Urfahr
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 7. April 2015 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 09-009-01-00; „Edelweißberg - Anemonenweg“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
- Norden: Edelweißberg
- Osten: Widmungsgrenze zum Grünland
- Süden: Anemonenweg
- Westen: Sonnenpromenade
- Katastralgemeinde Waldegg
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 7. April 2015 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplanänderung 07-013-01-01; „Stieglbauernstraße - Schreberstraße“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 22. Jänner 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 27. Oktober 2014, Zl. RO-Ö-502966/2, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Die Bebauungsplanänderung 07-013-01-01 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Stieglbauernstraße
- Osten: Schreberstraße
- Süden: Helletzgruberstraße
- Westen: Ebenhochstraße
- Katastralgemeinde Lustenau
Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 07-013-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.
§ 4
Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplanänderung W 109/10; „Schultestraße - Keimstraße“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 22. Jänner 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 26. Februar 2014, Zl. RO-Ö-502728/1, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Die Bebauungsplanänderung W 109/10 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Schultestraße, Göllerichstraße, Keimstraße
- Osten: Niederreithstraße
- Süden: Hanriederstraße, Herstorferstraße
- Westen: Kudlichstraße
- Katastralgemeinde Waldegg
Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung W 109/10 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.
§ 4
Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4; „Binderlandweg“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. November 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 15. Jänner 2015, Zl. RO-R-309324/9, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Weißdornweg
- Osten: Binderlandweg, westlich Schottweg
- Süden: Zechmeisterstraße
- Westen: östlich Bäckermühlweg
- Katastralgemeinde Kleinmünchen
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 7 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.