Amtsblatt Nummer 05 vom 9. März 2015

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan 12-010-01-00; „Kiefernweg“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Salzburger Straße
  • Osten: Siemensstraße
  • Süden: Seidelbastweg
  • Westen: westlich Wacholderweg
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 13. März bis 10. April 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner:
Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon +43 732 7070 3154
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146
im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten: Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:
Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan 13-007-01-00; „Willingerstraße – Wiener Straße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 22. Jänner 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 4. Februar 2015, Zl. RO-R-502952/8, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan 13-007-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Willingerstraße
  • Osten: Wiener Straße
  • Süden: Wiener Straße 276
  • Westen: Schumannstraße
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 13-007-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:
Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung W 109/11; „Sophiengutstraße - Waldeggstraße“ mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 109

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 22. Jänner 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 30. Jänner 2015, Zl. RO-R-502950/5, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung W 109/11 mit der Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 109 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Sophiengutstraße
  • Osten: Waldeggstraße
  • Süden: südlich Hörmannstraße
  • Westen: Niederreithstraße
  • Katastralgemeinden Waldegg und Linz

Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplan-änderung W 109/11 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und der Bebauungsplan W 109 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:
Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungspläne Nr. 28 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2; „Neubauzeile - Siemensstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 22. Jänner 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 30. Jänner 2015, Zl. RO-R-310624/2, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Änderungspläne Nr. 28 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Neubauzeile
  • Osten: Neubauzeile 37a
  • Süden: Neubauzeile
  • Westen: Siemensstraße
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 28 aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:
Klaus Luger e.h.

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