Amtsblatt Nummer 12 vom 22. Juni 2015

Stadtwahlbehörde

Kundmachung

Gem. § 11 Abs. 5 Oö. Kommunalwahlordnung 1996 i.d.g.F. wird zur Durchführung der Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2015 in Linz kundgemacht:

1. Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz hat gem. § 11 Abs. 2 leg.cit. für die Stadtwahlbehörde Linz-Stadt

  • OARin Sabine Enzenebner, PMML

zu seiner ständigen Vertreterin als Stadtwahlleiterin und

  • Claudia Essenhofer

zu deren Stellvertreterin bestellt.

2. Der Stadtwahlleiter hat gem. §11 Abs. 3 leg.cit. folgende BeisitzerInnen und ErsatzbeisitzerInnen in die Stadtwahlbehörde Linz-Stadt berufen:

SPÖ:

BeisitzerInnen:  

  • GR Jakob Huber      
  • GRin Mag.a Miriam Köck    
  • GRin Erika Rockenschaub    
  • GR Klaus Strigl

ErsatzbeisitzerInnen:

  • GR Erich Kaiser
  • Karl Kastenhofer
  • GR Wolfgang Kühn
  • GRin MMag.a Regina Traunmüller

ÖVP:

BeisitzerInnen: 

  • GR Ing. Peter Casny 
  • Philipp Albert
  • Wolfgang Steiger

ErsatzbeisitzerInnen:

  • GRin Mag.a Veronika Leibetseder
  • Mag. Franz Mader
  • GRin Maria Mayr

GRÜNE:

BeisitzerInnen: 

  • GRin Ursula Roschger 

ErsatzbeisitzerInnen:

  • GR Markus Pühringer

FPÖ:

BeisitzerInnen: 

  • GR Mag. Michael Raml

ErsatzbeisitzerInnen:

  • StR Mag. Detlef Wimmer

Der Stadtwahlleiterin:
Sabine Enzenebner e.h.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan 04-040-01-00; „Ferdinand-Markl-Straße - Linzer Straße“; Neuerfassung (Stammplan); mit gänzlicher Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 423
 
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 28. Mai 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 27. Oktober 2014, Zl. RO-502973/3-2014, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan 04-040-01-00 mit gänzlicher Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 423 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Planes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Ferdinand-Markl-Straße
  • Osten: Linzer Straße
  • Süden: Grenze zum Grünland - Grünzug
  • Westen: Grünland - Dauerkleingärten
  • Katastralgemeinde Katzbach

Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 04-040-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan 423 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan 09-009-01-00; „Edelweißberg - Anemonenweg“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Edelweißberg
  • Osten: Grenze zum Grünland
  • Süden: Anemonenweg
  • Westen: Sonnenpromenade
  • Katastralgemeinde Waldegg

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 23. Juni 2015 bis 21. Juli 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner:
Herr Ing. Groer, Zimmer 4070, Telefon +43 732 7070 3159
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146
im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock

KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung 04-029-01-01; „Millsteigerstraße - Auf der Wies“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 28. Mai 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 23. Februar 2015, Zl. RO-Ö-503165/1-2015, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung 04-029-01-01  wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Leonfeldner Straße 152
  • Osten: Grünland - Dauerkleingärten
  • Süden: Auf der Wies
  • Westen: Leonfeldner Straße 148
  • Katastralgemeinde Pöstlingberg

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 04-029-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungspläne Nr. 39 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2; „Commendastraße 3“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 23. April 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 5. Mai 2015, Zl. RO-R-311201/3-2015, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Änderungspläne Nr. 39 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Kislingerweg
  • Osten: Commendastraße
  • Süden: Dornacher Straße
  • Westen: östlich Dornacher Straße 36
  • Katastralgemeinde Katzbach

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 39 aufgehoben. 

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

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