Amtsblatt Nummer 16 vom 24. August 2015

Personal und Zentrale Services

Ungültigkeitserklärung

Der Dienstausweis Nr. 9059 vom  23. Jänner 1991 lautend auf Frau Dr.in Silvia Luger ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.

Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Bebauungsplan N 26-09-01-00; „Rudolfstraße - Schratzstraße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. November 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 3. Juli 2015, Zl. RO-R-502731/14-2015, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 26-09-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Rudolfstraße
  • Osten: Schratzstraße
  • Süden: Zellerstraße
  • Westen: Gusshausgasse
  • Katastralgemeinde Urfahr

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt1 des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center2, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 26-09-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. 

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes1, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungspläne Nr. 29 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr.2; „Karl-Steiger-Straße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 23. April 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 17. Juli 2015, Zl. RO-R-310760/9-2015-Els, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Änderungspläne Nr. 29 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Grundstück Nr. 74/1
  • Osten: Weidingerbach
  • Süden: Verlauf durch Grundstück Nr. 72/2
  • Westen: Karl-Steiger-Straße
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt1 des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center2, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 29 aufgehoben. 

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes1, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 43 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4; „Karl-Steiger-Straße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 16. Juli 2015, Zl. RO-R-311441/2-2015-Els, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 43 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Karl-Steiger-Straße
  • Osten: westlich Wüstenrotplatz 1
  • Süden: nördlich Straßenbahnumkehrschleife
  • Westen: östlich Alleitenweg 35 und 37
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt1 des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center2, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 43 aufgehoben. 

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes1, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungspläne Nr. 45 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2; „Traundorfer Straße - Aumühlbach“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 16. Juli 2015, Zl. RO-R-311494/4-2015-Els, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Änderungspläne Nr. 45 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Aumühlbach
  • Osten: Hechtweg
  • Süden: Traundorfer Straße
  • Westen: Traundorfer Straße 105
  • Katastralgemeinde Ufer und Katastralgemeinde Posch

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt1 des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center2, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 45 aufgehoben. 

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes1, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungspläne Nr. 47 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2; „Ing. Etzel-Straße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 16. Juli 2015, Zl. RO-R-311442/2-2015-Els, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Änderungspläne Nr. 47 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Straßenbahntunnel
  • Osten: Ing. Etzel-Straße 27
  • Süden: ÖBB-Hauptbahn
  • Westen: Stadtgrenze zu Leonding
  • Katastralgemeinde Waldegg

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt1 des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center2, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 47 aufgehoben. 

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes1, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungspläne Nr. 48 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2; „Derfflingerstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 16. Juli 2015, Zl. RO-R-311574/2-2015-Els, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Änderungspläne Nr. 48 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Derfflingerstraße
  • Osten: ehemalige Bahntrasse
  • Süden: Garnisonstraße 1a
  • Westen: Derfflingerstraße 2a
  • Katastralgemeinde Linz

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt1 des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center2, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 48 aufgehoben. 

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes1, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:Klaus Luger e.h.

 

Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 49 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4; „Dornacher Straße 36“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 16. Juli 2015, Zl. RO-R-311464/2-2015-Els, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 49 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Magdalenastraße 2
  • Osten: Feuerwache Nord
  • Süden: Feuerwache Nord
  • Westen: Magdalenastraße
  • Katastralgemeinde Katzbach

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt1 des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center2, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 49 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner
Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes1, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 50 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4; „Wiener Straße 435a“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 16. Juli 2015, Zl. RO-R-311495/3-2015-Els, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 50 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Grundstück Nr. 489/8 (Werksgelände Linz Textil)
  • Osten: westlich Kraftwerkskanal
  • Süden: Wiener Straße 437
  • Westen: Wiener Straße
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt1 des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center2, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 50 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes1, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

1 Anlagen- und Bauamt: seit 1. Juli 2015 Bau- und Bezirksverwaltung
2 Anlagen- und Bauservice-Center: seit 1. Juli 2015 Infocenter Bau und Gewerbe

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