Amtsblatt Nummer 18 vom 21. September 2015

Bau- und Bezirksverwaltung

Kundmachung

betreffend  Aufstellung des Bebauungsplans 01-103-01-00; „Figulystraße - Volksgartenstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Volksgartenstraße
  • Osten: Weingartshofstraße
  • Süden: Coulinstraße
  • Westen: Figulystraße
  • Katastralgemeinde Linz

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 3. November 2015 im Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.


Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Bebauungsplanänderung 13-051-01-01; „Karl-Steiger-Straße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 16. März 2015, Zl. RO-Ö-503198/1-2015, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung 13-051-01-01 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Karl-Steiger-Straße 58-62
  • Osten: Karl-Steiger-Straße
  • Süden: Alleitenweg
  • Westen: Alleitenweg
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt1 des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center2, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 13-051-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes1, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

1 Anlagen- und Bauamt: seit 1. Juli 2015 Bau- und Bezirksverwaltung
2 Anlagen- und Bauservice-Center: seit 1. Juli 2015 Infocenter Bau und Gewerbe

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