Amtsblatt Nummer 20 vom 19. Oktober 2015
Bau- und Bezirksverwaltung
Verordnung
betreffend Bewohnerparkzone B, Pfarrgasse 15 – 18; „Ausnahme vom Bewohnerparken“
Das zuständige Mitglied des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz verordnet im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verkehrsmaßnahme:
Die Verordnung vom 25. Mai 2011, GZ 0013644/2011, betreffend die Erweiterung der Bewohnerparkzone B und D wird - wie folgt - für die Bewohnerparkzone B abgeändert:
An der am beiliegenden Übersichtsplan des Magistrates Linz, Stadtplanung vom 3. September 2014 dargestellten Kurzparkzone an der Westseite des Pfarrplatzes vor Objekt 15 – 18 gilt das Bewohnerparken nicht.
Die Verkehrsregelung gilt dauernd und tritt mit dem Anschlag an der Amtstafel folgenden zweiten Tag in Kraft.
Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Abs. 2a Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Vizebürgermeisterin Karin Hörzing e.h.