Amtsblatt Nummer 21 vom 2. November 2015
Personal und Zentrale Services
Personalservice und MKF
Abänderung der Zulagenverordnung für die in der Besoldung „neu“ (FL-Schema) eingestuften Spitalsärzte/-ärztinnen im AKh Linz
Verordnung
des zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 8. Oktober 2015, mit der die Zulagenverordnung für die in der Besoldung „neu“ (FL-Schema) eingestuften Spitalsärzte/-ärztinnen im AKh Linz, zuletzt geändert mit Verordnung des zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates vom 1. Oktober 2013, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 20/2013, wie folgt abgeändert wird.
Gemäß § 86 Abs. 3 Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002, LGBl.Nr. 50/2002 i.d.g.F., wird verordnet:
I.
Die Textierung im Punkt II. wird wie folgt abgeändert:
Den Fachärzten/-ärztinnen (ausgenommen Primarii/Primariae und Konsiliarärzte/-ärztinnen) wird eine Gehaltszulage im jeweils monatlich nachstehenden prozentuellen Ausmaß des Differenzbetrages zwischen den angeführten Funktionslaufbahnen gewährt:
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 1 60,951 % auf FL 9 Stufe 1
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 2 58,837 % auf FL 9 Stufe 2
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 3 56,828 % auf FL 9 Stufe 3
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 4 54,884 % auf FL 9 Stufe 4
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 5 53,164 % auf FL 9 Stufe 5
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 6 51,519 % auf FL 9 Stufe 6
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 7 50,000 % auf FL 9 Stufe 7
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 8 48,529 % auf FL 9 Stufe 8
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 9 47,166 % auf FL 9 Stufe 9
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 10 45,819 % auf FL 9 Stufe 10
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 11 44,637 % auf FL 9 Stufe 11
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 12 43,460 % auf FL 9 Stufe 12
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 13 42,344 % auf FL 9 Stufe 13
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 14 41,332 % auf FL 9 Stufe 14
- bei Einstufung in FL 10 Stufe 15 40,312 % auf FL 9 Stufe 15
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 1 52,990 % auf FL 8 Stufe 1
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 2 51,119 % auf FL 8 Stufe 2
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 3 49,349 % auf FL 8 Stufe 3
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 4 47,697 % auf FL 8 Stufe 4
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 5 46,140 % auf FL 8 Stufe 5
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 6 44,693 % auf FL 8 Stufe 6
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 7 43,312 % auf FL 8 Stufe 7
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 8 42,044 % auf FL 8 Stufe 8
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 9 40,821 % auf FL 8 Stufe 9
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 10 39,701 % auf FL 8 Stufe 10
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 11 38,633 % auf FL 8 Stufe 11
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 12 37,582 % auf FL 8 Stufe 12
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 13 36,631 % auf FL 8 Stufe 13
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 14 35,684 % auf FL 8 Stufe 14
- bei Einstufung in FL 9 Stufe 15 34,819 % auf FL 8 Stufe 15
Die oa. Prozentsätze verändern sich künftig in dem Ausmaß, welches im Einzelfall jenem €-Wert entspricht, der dem Betrag von 7,334 v.H. des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten/der Beamtinnen der Allg. Verwaltung (im „alten“ Lohn) gleichkommt.
Die Summe an allenfalls gewährten Gehaltszulagen darf im Einzelfall die Differenz von 100% zwischen dem Gehalt der Gehaltsstufe und Funktionslaufbahn, in der sich der/die Bedienstete befindet, zum Gehalt der jeweils nächsthöheren Funktionslaufbahn, bezogen auf die entsprechende Gehaltsstufe, nicht übersteigen.
II.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft. Für den Zeitraum ab 1. Juli 2015 bis zum Inkrafttreten der ggstdl. Verordnung wird den betreffenden Bediensteten eine Abschlagszahlung auf Basis der oa. Neuregelungen gewährt.
Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Bau- und Bezirksverwaltung
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan 04-046-01-00; „Valkenborghweg“; mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes NO 112/6; öffentliche Planauflage
Die Bau- und Bezirksverwaltung beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: südlich Galvanistraße
Osten: Haselbach
Süden: Im Schlantenfeld
Westen: Pulvermühlstraße
Katastralgemeinde Katzbach
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Info-Center in der Zeit vom 9. November 2015 bis 7. Dezember 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Ing. Perchthaler, Zimmer 4085, Telefon +43 732 7070 3150
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146
im Neuen Rathaus, Planung, Technik und Umwelt, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Sie können während der Auflagefrist Anregungen oder Einwendungen dem Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich, elektronisch (bbv@mag.linz.at) oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.