Amtsblatt Nummer 22 vom 16. November 2015

Bau- und Bezirksverwaltung

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan 01-103-01-00; „Figulystraße - Volksgartenstraße“; öffentliche Planauflage

Die Bau- und Bezirksverwaltung beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Nordwesten: Figulystraße
Nordosten. Volksgartenstraße
Südwesten: Coulinstraße
Katastralgemeinde Linz

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Info-Center in der Zeit vom 30. November 2015 bis 28. Dezember 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner:
Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon +43 732 7070 3154
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146 im Neuen Rathaus, Planung, Technik und Umwelt, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock

KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist Anregungen oder Einwendungen dem Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich, elektronisch (bbv@mag.linz.at) oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.


Bau- und Bezirksverwaltung

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 03-057-01-00; „südlich Berggasse“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Berggasse
Osten: Berggasse
Süden: Grenze zum Grünland
Westen: Grenze zum Grünland
Katastralgemeinde Pöstlingberg

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 19. Jänner 2016 dem Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich, elektronisch (bbv@mag.linz.at) oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.


Bau- und Bezirksverwaltung

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 12-026-01-00; „In der Neupeint - Daimlerstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: In der Neupeint
Osten: Daimlerstraße
Süden: Flötzerweg
Westen: Siemensstraße
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 19. Jänner 2016 dem Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich, elektronisch (bbv@mag.linz.at) oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

Chatbot ELLI

ELLI, der Chatbot der Stadt!

ELLI ist digital, hilfsbereit und immer zur Stelle, wenn Antworten auf Fragen benötigt werden.

Mehr Infos