Amtsblatt Nummer 23 vom 7. Dezember 2015
Finanzen und Wirtschaft
Kundmachung
Der Entwurf des Voranschlages über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt Linz für das Rechnungsjahr 2016 ist fertig gestellt und liegt im Neuen Rathaus, Linz, Hauptstraße 1-5, 2. Stock, Zimmer 2033 und im Internet unter der Adresse http://www.linz.at/entwurf-voranschlag2016.asp in der Zeit vom 7. Dezember 2015 bis 15. Dezember 2015 zur öffentlichen Einsicht auf.
Im Sinne des § 53 Abs. 3 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992 steht es jeder Einwohnerin / jedem Einwohner der Stadt frei, zum Voranschlagsentwurf schriftliche Erinnerungen einzubringen, die bei der Beratung durch den Gemeinderat in Erwägung zu ziehen sind.
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Abgaben und Steuern
Verordnung
Gemäß § 1 Abs. 1 Oö. Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1988, zuletzt in der Fassung des Landesgesetzblattes LGBl. Nr. 112/2015 und § 1 Abs. 2 der Verordnung des Gemeindesrates der Landeshauptstadt Linz vom 11. Mai 1989 betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen, zuletzt in der Fassung Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 2012/24, wird verordnet:
Für die laut beiliegendem Beschilderungsplan des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 27. Oktober 2015 straßenpolizeilich am 10. November 2015 verordnete Kurzparkzone besteht Gebührenpflicht
Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Vizebürgermeister Christian Forsterleitner e.h.
Abgaben und Steuern
Verordnung
Gemäß § 1 Abs. 1 Oö. Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1988, zuletzt in der Fassung des Landesgesetzblattes LGBl. Nr. 112/2015 und § 1 Abs. 2 der Verordnung des Gemeindesrates der Landeshauptstadt Linz vom 11. Mai 1989 betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen, zuletzt in der Fassung Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 2012/24, wird verordnet:
Für die laut beiliegender Beschilderungspläne des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 27. Oktober 2015 straßenpolizeilich am 10. November 2015 verordnete Kurzparkzonen wird die bestehende Gebührenpflicht aufgehoben
Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Vizebürgermeister Christian Forsterleitner e.h.
Beschilderungsplan Sombartstraße (JPG | 1,88 MB)
Beschilderungsplan Mengerstraße (JPG | 1,59 MB)
Beschilderungsplan Johann-Wilhelm-Klein-Straße (JPG | 1,75 MB)