Amtsblatt Nummer 1 vom 13. Jänner 2014

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 08-036-01-00; „Kraußstraße - Gürtelstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Kraußstraße
  • Osten: Gürtelstraße
  • Süden: Richard-Wagner-Straße
  • Westen: Makartstraße
  • Katastralgemeinde Linz

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 25. Februar 2014 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: ´Klaus Luger e.h.

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