Amtsblatt Nummer 3 vom 10. Februar 2014
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 01-009-01-00; „Untere Donaulände - Fabrikstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
- Norden: Ernst-Koref-Promenade
- Osten: Honauerstraße
- Süden: Fabrikstraße
- Westen: Kaserngasse
- Katastralgemeinde Linz
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 25. März 2014 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Feldweg östlich Wambacher Straße, KG Ebelsberg; Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 25. Februar bis 25. März 2014 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr DI Kropf, Stadtplanung Linz, Zimmer 4073, Telefon +43 732 7070 3164, und Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon +43 732 7070 3055, zur Verfügung.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Weg nördlich Summerauerbahn, KG Lustenau; Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 25. Februar bis 25. März 2014 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr DI Kropf, Stadtplanung Linz, Zimmer 4073, Telefon +43 732 7070 3164, und Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon +43 732 7070 3055, zur Verfügung.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.